Die Katholische Kirche hält daran fest, „daß homosexuelle Handlungen in sich nicht in Ordnung“ und daher in keinem Fall zu billigen sind (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357).
Menschen mit homosexuellen Neigungen oder Tendenzen ist jedenfalls „mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen“ (KKK 2358). Homosexuell empfindende Menschen sind ebenso wie Heterosexuelle „zur Keuschheit gerufen“ (KKK 2359), d.h. zu einer dem sittlichen Gesetz entsprechenden „geglückten Integration der Geschlechtlichkeit in die Person“ (KKK 2337). Jene Menschen, die eine „objektiv ungeordnete“ homosexuelle Neigung als „Prüfung erfahren“, sollen „die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfaßtheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn vereinen“ (KKK 2359).
Mit ihrer sich auf die Schöpfungsordnung beziehenden Lehre steht die Kirche im Widerspruch zu einer Auffassung, vertreten durch die „Gender-Ideologie“, wonach der Mensch gleichsam ein Recht habe, seine sexuelle Orientierung frei zu wählen und es von gleichem sittlichen Wert sei, ob jemand eine Ehe in Offenheit für Kinder führt oder ob er ein homosexuelles Zusammenleben wählt.
Eine Antwort auf die Frage, ob es eine „Therapie“ für Homosexuelle geben kann, ist jedoch nicht Inhalt der kirchlichen Lehrverkündigung. Störungen der sexuellen Identität festzustellen und geeignete Hilfen anzubieten – dies immer in Einklang mit der freien Bereitschaft der Betroffenen – ist Aufgabe medizinischer und psychologischer Experten. Dabei ist freilich darauf zu achten, welches Menschenbild sie vertreten und ob dies mit der christlichen Lehre vereinbar ist; denn auch hier gibt es die Gefahr einer Kompetenzüberschreitung in Richtung Ideologie.
(Prof. Dr. theol. habil. Josef Spindelböck/ news.stjosef.at)