Wir dokumentieren die Erklärung des Staatssekretariats bezüglich der Rücknahme der Exkommunikation der vier Weihbischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X.
Wegen der Reaktionen, die auf das jüngste Dekret der Kongregation für die Bischöfe folgten, mit dem den vier Bischöfen der Bruderschaft St. Pius X. die Exkommunikation nachgelassen wurde, und wegen der die Shoah leugnenden oder verharmlosenden Erklärungen durch Bischof Williamson derselben Bruderschaft, ist es angebracht, einige Aspekte der Angelegenheit zu klären.
- Der Nachlaß der ExkommunikationWie bereits früher veröffentlicht, ist das Dekret der Kongregation der Bischöfe, datiert vom 21. Januar 2009, ein Akt mit dem der Heilige Vater gütig einer wiederholten Bitte des Generaloberen der Bruderschaft St. Pius X. nachgekommen ist.
Seine Heiligkeit wollte damit ein Hindernis beseitigen, das die Öffnung einer Tür für den Dialog behinderte. Er erwartet sich nun, daß die vier Bischöfe die gleiche Bereitschaft in völliger Zustimmung zur Lehre und der Disziplin der Kirche zeigen.
Die schwerwiegende Strafe der Exkommunikation latae sententiae, derer die genannten Bischöfe am 30. Juni 1988 verfallen sind, und die förmlich am 1. Juni desselben Jahres erklärt wurde, war eine Konsequenz ihrer unrechtmäßigen Weihe durch Msgr. Marcel Lefebvre.
Die Lösung der Exkommunikation hat die vier Bischöfe von einer sehr schweren kanonischen Strafe befreit, aber nicht die rechtliche Situation der Bruderschaft St. Pius X. verändert, die – zum jetzigen Zeitpunkt – keinerlei kanonische Anerkennung durch die katholische Kirche genießt. Auch die vier Bischöfe, wenngleich sie von der Exkommunikation gelöst sind, haben keine kanonische Funktion in der Kirche und üben kein rechtmäßiges Priesteramt in ihr aus.
- Tradition, Lehramt und Zweites Vatikanisches KonzilFür ein zukünftige Anerkennung der Bruderschaft St. Pius X. ist die volle Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste Johannes XIII., Pauls VI., Johannes Pauls I, Johannes Pauls II. und Benedikts XVI. unabdingbare Voraussetzung.
Wie bereits im Dekret des 21. Januar 2009 erklärt wurde, wird es der Heilige Stuhl nicht unterlassen, mit den Interessierten in den für angebracht erachteten Formen, die noch offenen Fragen zu vertiefen, um so zu einer vollständigen und zufriedenstellenden Lösung der Probleme zu gelangen, die Grund für diesen schmerzhaften Bruch waren.
- Erklärungen zur ShoahDie Positionen von Msgr. Williamson zur Shoah sind absolut inakzeptabel und werden vom Heiligen Vater entschieden abgelehnt, wie er selbst am vergangenen 28. Januar eindeutig festgestellt hat; bezugnehmend auf jenen grausamen Genozid, hat er seine volle und uneingeschränkte Solidarität mit unseren Brüdern erklärt, die Empfänger des ersten Bundes waren, und hat bekräftigt, daß die Erinnerung an jenen schrecklichen Genozid „die Menschheit“ veranlassen muß, „über die unberechenbare Macht des Bösen nachzudenken, wenn es das Herz des Menschen erobert“, und hinzugefügt, daß die Shoah „für alle eine Mahnung gegen das Vergessen, gegen die Leugnung oder die Verharmlosung ist, denn die gegen einen einzigen Menschen begangenen Gewalt ist Gewalt gegen alle“.
Bischof Williamson wird sich für seine Zulassung zur bischöflichen Amtsausübung in der Kirche auch in absolut unmißverständlicher Art und Weise und öffentlich von seinen Positionen zur Shoah distanzieren müssen, die dem Heilige Vater zum Zeitpunkt der Aufhebung der Exkommunikation nicht bekannt waren.
Der Heilige Vater ersucht alle Gläubigen um das begleitende Gebet, damit der Herr den Weg der Kirche erleuchtet. Möge der Einsatz der Hirten und aller Gläubigen zur Stärkung der heiklen und beschwerlichen Mission des Nachfolgers des Apostel Petrus als „Wächter der Einheit“ der Kirche wachsen.
Vatikanstadt, 4 Februar 2009; Link zum Originaldokument[ital.]