Zitat: Fatwa zur Vernachlässigung des Gebets


„Wer einen Gott­lo­sen nicht als gott­los bezeich­net, gilt eben­falls als gott­los. So z. B. jemand, der Juden, Chri­sten, Kom­mu­ni­sten u.a. nicht für gott­los erklärt, denn die Gott­lo­sig­keit die­ser ist selbst für den­je­ni­gen klar, der den gering­sten Ver­stand hat.“.

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Quel­le: www​.bin​baz​.org​.sa/​m​a​t​/​228 Über­set­zung ins Deut­sche Insti­tut für Islamfragen

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