Verfassungskrise in Luxemburg wegen Euthanasiegesetz


(Luxem­burg) Im Groß­her­zog­tum Luxem­burg ist es zu einer Ver­fas­sungs­kri­se gekom­men, weil Groß­her­zog Hen­ri dem vom Par­la­ment beschlos­se­nen Eutha­na­sie­ge­setz die Unter­schrift ver­wei­gert. Aus Gewis­sens­grün­de lehnt das Staats­ober­haupt die Rati­fi­zie­rung des Geset­zes ab, das vom luxem­bur­gi­schen Par­la­ment im Febru­ar beschlos­sen wor­den war.

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Es ist das erste Mal, daß sich in dem klei­nen EU-Land ein Staats­ober­haupt dem Wil­len des Par­la­ments wider­setzt. Laut Par­la­ments­be­schluß vom Febru­ar soll­ten Ster­bens­kran­ke unter Auf­sicht zwei­er Ärz­te ihrem Leben ein Ende berei­ten kön­nen. Die Par­la­ments­de­bat­te war von deut­li­cher Kri­tik der katho­li­schen Kir­che des Groß­her­zog­tums an dem Vor­ha­ben beglei­tet wor­den. Der Erz­bi­schof von Luxem­burg for­der­te statt des­sen eine Ver­stär­kung der Pal­lia­tiv­me­di­zin und for­der­te die katho­li­schen Poli­ti­ker des Lan­des auf, bei der Abstim­mung der katho­li­schen Leh­re zu fol­gen. Die Kir­che lehnt jede Form des Selbst­mor­des ab, da nicht der Mensch „Herr“ über Leben oder Tod sei. Zudem befürch­tet die Kir­che, daß mit sol­chen legis­la­ti­ven Initia­ti­ven der Eutha­na­sie Tür und Tor geöff­net würden.

Einen ver­gleich­ba­ren Fall hat­te es 1990 im benach­bar­ten König­reich Bel­gi­en gege­ben, als sich König Bal­du­in wei­ger­te, das vom Par­la­ment beschlos­se­ne Abtrei­bungs­ge­setz zu unter­zeich­nen. Um das Inkraft­tre­ten des Geset­zes zur Kin­destö­tung den­noch sicher­stel­len zu kön­nen, erklär­te das Par­la­ment den König einen Tag lang für regierungsunfähig.

Der luxem­bur­gi­sche Regie­rungs­chef Jean-Clau­de Jun­cker von den Christ­de­mo­kra­ten, stell­te fest, obwohl er „per­sön­lich“ gegen das Gesetz sei, daß dem Par­la­ment die letz­te Ent­schei­dung zuste­hen müs­se. Er schlug bereits eine Ver­fas­sungs­än­de­rung vor, wonach ein Veto des Groß­her­zogs kei­ne Wir­kung habe, wenn ein Gesetz von zwei Drit­teln des Par­la­ments ver­ab­schie­det werde.

(SIR/​JF)

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