(Cottbus) Das Verfahren über die Finanzierung der Schwangerenkonfliktberatung der Kirche in Brandenburg ist am Donnerstag vertagt worden.
Einzelheiten habe das Verwaltungsgericht Cottbus nicht genannt, teilte ein Sprecher mit. Das mündliche Verfahren werde wiedereröffnet. Ursprünglich war für denselben Tag eine Entscheidung vorgesehen.
Die Kirche fordert für die Beratungsstellen wieder staatliche Zuschüsse. Diese stellen aber seit 2001 keine Bescheinigungen mehr aus, die Voraussetzung für einen straffreie Abtreibung sind.
(JB)