Kirchliche Unbedenklichkeitserklärung bei Ehe ohne Standesamt


(Bonn) Wer im kom­men­den Jahr eine kirch­li­che Trau­ung ohne vor­aus­ge­hen­de Zivil­trau­ung wünscht, braucht dazu eine eige­ne kirch­li­che Unbe­denk­lich­keits­er­klä­rung, das so genann­te „Nihil obstat“ (latei­nisch „Es steht nichts im Wege“).

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Eine ent­spre­chen­de Anord­nung set­zen die deut­schen Bischö­fe für ihre Juris­dik­ti­ons­be­rei­che der­zeit in Kraft. Durch das am 1. Janu­ar 2009 in Kraft tre­ten­de neue Per­so­nen­stands­ge­setz ist eine nur kirch­li­che Trau­ung mög­lich. Sie sol­le aber nur im Aus­nah­me­fall erfol­gen, „wenn eine stan­des­amt­li­che Ehe­schlie­ßung für die Braut­leu­te unzu­mut­bar ist“, heißt es in der Ordnung.

Ins­be­son­de­re wird von ihnen das Ver­spre­chen erwar­tet, „alle Pflich­ten zu über­neh­men und gewis­sen­haft zu erfül­len, die sie mit der kirch­li­chen Trau­ung über­neh­men“. Dazu gehö­re ins­be­son­de­re auch die mate­ri­el­le Für­sor­ge der Ehe­part­ner für­ein­an­der und für die aus der Ehe her­vor­ge­hen­den Kin­der. Die Braut­leu­te soll­ten auch Grün­de ange­ben, war­um sie eine stan­des­amt­li­che Ehe­schlie­ßung nicht wollten.

(PM/​ RV)

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