(München) Der Familienbund der Katholiken hat die Bedeutung der „Charta der Familienrechte“ unterstrichen, die vor 25 Jahren, am 22. Okt. 1983, vom Vatikan herausgegeben wurde. Die Charta enthält eine Zusammenstellung von Rechten der Familie, unter anderem aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Kinderrechtskonvention und der katholischen Soziallehre.
Zu den Rechten, die die Charta verbrieft, gehören unter anderem:
- die Freiheit des Einzelnen, sich für oder gegen Ehe und Familie zu entscheiden (Artikel 1 bis 3);
- der Schutz menschlichen Lebens von der Zeugung an, auch vor Eingriffen in das genetische Erbe (Artikel 4)
- den elterlichen Vorrang bei der Kindererziehung und auch bei der Bildung: „Eltern haben das Recht auf Gewähr, daß ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen.“ (Artikel 5c)
- das Recht auf materielle Vergütung der Arbeit in der Familie (Artikel 10)
- gleiche Rechte für eingewanderte und einheimische Familien (Artikel 12)
„In Deutschland sind diese Rechte noch lange nicht alle umgesetzt. Der elterliche Einfluß auf die Bildung der Kinder wird hier eher als Mißstand denn als grundlegendes Recht empfunden. Dabei ist er auch in Artikel 26 der Allgemeinen Menschenrechte verbrieft“, so der Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter.
(PM/JB)