Neues Statut für die Stadt- und Kreisdekanate im Bistum Essen


(Essen) Ein neu­es Sta­tut für die Stadt- und Kreis­de­ka­na­te im Bis­tum Essen hat Bischof Dr. Felix Genn in Kraft gesetzt.

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Es regelt etwa die Ent­sen­dung von Ver­tre­tern der Kir­che in die kom­mu­na­len Mit­wir­kungs­gre­mi­en sowie in die öku­me­ni­schen, inter­re­li­giö­sen, sozia­len und kul­tu­rel­len Gre­mi­en auf der Ebe­ne der Stadt oder des Krei­ses. Wei­ter schreibt es Zusam­men­set­zung und Auf­ga­ben des Katho­li­ken­ra­tes fest. Grund für die Neu­fas­sung sei eine Struk­tur­ver­än­de­rung im Ruhr­bis­tum, hieß es.

„Wich­ti­ges Ziel bei der Erstel­lung des neu­en Sta­tu­tes war es, das Pro­fil der Stadt- und Kreis­de­ka­na­te im Hin­blick auf kom­mu­na­le Auf­ga­ben und Her­aus­for­de­run­gen zu schär­fen“, erläu­ter­te der Lei­ter der Abtei­lung Gemein­de und Lebens­raum im Gene­ral­vi­ka­ri­at, Heri­bert Klei­ne. Außer­dem sol­le das Zusam­men­wir­ken von Lai­en und Prie­stern sowie von Haupt- und Ehren­amt­li­chen gestärkt wer­den. Dane­ben gel­te es, die „Prä­senz und Arbeit der Kir­che in den Städ­ten und Krei­sen auch ange­sichts knap­per wer­den­der Per­so­nal- und Finanz­res­sour­cen zu stärken“.

Als Reak­ti­on sin­ken­de Mit­glie­der­zah­len und Kir­chen­steu­er­ein­nah­men hat­te Bischof Felix Genn eine umfas­sen­de Struk­tur­re­form ange­sto­ßen. Sie steht kurz vor dem Abschluß. Dabei wer­den 259 Gemein­den zu 43 Groß­ver­bün­den zusammengeschlossen.

Die Stadt- und Kreis­de­ka­na­te im Ruhr­bis­tum umfas­sen die Pfar­rei­en einer Stadt bezie­hungs­wei­se eines Krei­ses. Im Bis­tum Essen bestehen die Stadt­de­ka­na­te Bochum/​Wattenscheid, Bot­trop, Duis­burg, Essen, Gel­sen­kir­chen, Glad­beck, Mül­heim an der Ruhr, Ober­hau­sen sowie die Kreis­de­ka­na­te Alte­na-Lüden­scheid und Hattingen-Schwelm.

Die Stadt- und Kreis­de­ka­na­te reprä­sen­tie­ren in ihren Orga­nen die Katho­li­sche Kir­che in den Städ­ten bezie­hungs­wei­se Krei­sen. Der Katho­li­ken­rat der Lai­en im Bis­tum hat unter ande­rem die Auf­ga­be, die Ent­wick­lung im gesell­schaft­li­chen, staat­li­chen und kirch­li­chen Leben zu beob­ach­ten und gemein­sa­me Anlie­gen der Katho­li­ken im Bis­tum in der Öffent­lich­keit zu vertreten.

(PM/​JF)

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