In Südkorea wurde das Gesetz zum Schutz des Fötus aufgehoben


(Seo­ul) Die katho­li­sche Kir­che befürch­tet, die Abtrei­bungs­ra­te im Land kön­ne in näch­ster Zeit wie­der anstei­gen. Das Ver­fas­sungs­ge­richt in Seo­ul hat­te vor weni­gen Tagen ein Gesetz auf­ge­ho­ben, das die Bekannt­ga­be des Geschlechts des Fötus durch den Arzt mit hohen Geld­stra­fen ahn­de­te. Mit dem Gesetz soll­te der Abtrei­bung von Mäd­chen vor allem in länd­li­chen Gebie­ten Süd­ko­re­as vor­ge­beugt wer­den. Katho­li­sche Ver­ei­ni­gun­gen befürch­ten nun, die Gerichts­ent­schei­dung könn­te die ille­ga­le selek­ti­ve Abtrei­bung begün­sti­gen. Das Gericht begrün­de­te die Ent­schei­dung mit dem Ver­weis auf Sta­ti­sti­ken, denen zufol­ge sich die Anzahl neu­ge­bo­re­ner Jun­gen und Mäd­chen in den letz­ten Jah­ren ange­gli­chen hatte.
(RV)

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