EVP will Verbot der Suizidbeihilfe


(Bern) Das mensch­li­che Leben dau­ert von der Zeu­gung bis zum Tod. Es liegt nicht am Men­schen, das Ende die­ses Lebens zu bestim­men. Jede staat­li­che Rege­lung der Bei­hil­fe zum Sui­zid ist dem­nach ein Wider­sinn, wie EVP-Natio­nal­rat Rue­di Aesch­ba­cher (ZH) aus­führt: „Der Staat schützt das Leben über alles – und gleich­zei­tig soll er das Han­deln derer regeln, die beim Töten mit­hel­fen?“ Für Aesch­ba­cher steht des­halb fest: „Ein Ver­bot der Bei­hil­fe zum Sui­zid ist die ein­zig kon­se­quen­te Hal­tung.“ Er hat in der Som­mer­ses­si­on einen ent­spre­chen­den Antrag ein­ge­reicht, mit der er in Arti­kel 115 des Straf­ge­setz­bu­ches die drei Wör­ter „aus selbst­süch­ti­gen Grün­den“ strei­chen will. Damit wäre die Sui­zid­bei­hil­fe in jedem Fall verboten.

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Ein Posi­ti­ons­pa­pier mit Lei­stungs­aus­weis faßt die Ansich­ten und Akti­vi­tä­ten der EVP zur Sui­zid­bei­hil­fe zusam­men. Par­al­lel zum Ver­bot der Sui­zid­bei­hil­fe müs­se das Ange­bot an pal­lia­ti­ver Pfle­ge mas­siv aus­ge­baut wer­den. Erfah­rungs­ge­mäß steigt die Lebens­qua­li­tät ent­schei­dend, wenn Pati­en­ten aus­reichend pal­lia­tiv betreut werden.

Ist ein Ver­bot auf Bun­des­ebe­ne nicht mehr­heits­fä­hig, will die EVP Zwi­schen­schrit­te ein­for­dern. Sui­zid­bei­hil­fe darf nur dann straf­frei sein, wenn die Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen, die Sui­zid­bei­hil­fe lei­sten, dafür abso­lut kei­ne finan­zi­el­len Lei­stun­gen oder ande­re geld­wer­te Vor­tei­le von der ster­be­wil­li­gen Per­son oder ihrem Umfeld ent­ge­gen neh­men. Sui­zid­bei­hil­fe muß ver­bo­ten wer­den, wenn es sich bei den Ster­be­wil­li­gen um nicht in der Schweiz ansäs­si­ge Per­so­nen aus dem Aus­land handelt.

(Fa/​JF)

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