„Es gibt kein Recht auf den Kommunionempfang“ – Gespräch mit Erzbischof Raymond Leo Burke


(Rom) In der August-Sep­tem­ber-Aus­ga­be der Monats­zeit­schrift Radi­ci cri­stia­ne erschien ein Inter­view von Tho­mas J. McKen­na mit S.Ex. Ray­mond Leo Bur­ke, das hier aus­zugs­wei­se in deut­scher Über­set­zung erscheint.

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Exzel­lenz, es scheint, daß heu­te eine laxe Ansicht über den Eucha­ri­stie­emp­fang vor­herrscht. War­um? Mei­nen Sie, daß dies die Gläu­bi­gen in ihrem Leben als Katho­li­ken beeinflußt?

Eine der Ursa­chen, wes­halb ich mei­ne, daß die­se Lax­heit ent­stan­den ist, liegt in der unge­nü­gen­den Begei­ste­rung für die eucha­ri­sti­sche Ver­eh­rung, vor allem durch eucha­ri­sti­sche Pro­zes­sio­nen, den eucha­ri­sti­schen Segen, durch län­ge­re, fei­er­li­che Anbe­tung des Aller­hei­lig­sten und durch das 40stündige Gebet. Ohne die Ver­eh­rung des aller­hei­lig­sten Altar­sa­kra­ments ver­lie­ren die Men­schen schnell den eucha­ri­sti­schen Glau­ben. Wir wis­sen, daß es einen beacht­li­chen Pro­zent­satz an Katho­li­ken gibt, die nicht dar­an glau­ben, daß in den eucha­ri­sti­schen Gestal­ten Chri­stus mit Leib und Blut gegen­wär­tig ist. Wei­ters wis­sen wir, daß ein alar­mie­ren­der Pro­zent­satz von Katho­li­ken nicht an der Sonn­tags­mes­se teilnimmt.

Ein ande­rer Aspekt ist, daß das Ver­ständ­nis für den Zusam­men­hang zwi­schen dem Sakra­ment der Eucha­ri­stie und dem der Beich­te ver­lo­ren­ge­gan­gen ist. Viel­leicht herrsch­te in der Ver­gan­gen­heit eine über­trie­be­ne Vor­stel­lung, so daß die Men­schen mein­ten, sie müß­ten vor jedem Kom­mu­nion­emp­fang beich­ten. Aber jetzt gehen die Men­schen regel­mä­ßig zur Kom­mu­ni­on und beich­ten viel­leicht nie oder nur sehr sel­ten. Es ging das Bewußt­sein für unse­re Unwür­dig­keit ver­lo­ren und für die Not­wen­dig­keit, die Sün­den zu beich­ten und Buße zu tun, um die Hei­li­ge Eucha­ri­stie wür­dig zu emp­fan­gen. Dies sum­miert sich mit der Mei­nung, die sich aus welt­li­chen Vor­stel­lun­gen ent­wickel­te, daß der Emp­fang der Eucha­ri­stie ein „Recht“ sei, das heißt, daß wir als Katho­li­ken ein „Recht“ auf den Kom­mu­nion­emp­fang hätten.

Es gibt Geset­ze der Kir­che zum Wohl der Gemein­schaft, um ein unan­ge­brach­tes Ver­hal­ten von Gläu­bi­gen zu ver­hin­dern. Könn­ten Sie die­se kom­men­tie­ren und erklä­ren, bis zu wel­chem Punkt die Kir­che und die Hier­ar­chie ver­pflich­tet sind, klä­rend und kor­ri­gie­rend einzugreifen?

Im Zusam­men­hang mit der Eucha­ri­stie zum Bei­spiel gibt es im beson­de­ren zwei Arti­kel, die sich auf den wür­di­gen Emp­fang des Altar­sa­kra­ments bezie­hen. Sie haben zwei Güter zum Ziel. Ein Gut ist die Per­son selbst, denn der unwür­di­ge Emp­fang der Eucha­ri­stie ist ein Sakri­leg. Wenn man es bewußt im Sta­tus einer Tod­sün­de tut, ist es ein Sakri­leg. Daher muß uns die Hei­li­ge Kir­che zum Wohl der Per­son selbst unter­wei­sen und uns dar­an erin­nern, daß wir jedes Mal, bevor wir die Hei­li­ge Eucha­ri­stie emp­fan­gen, unser Gewis­sen prü­fen müs­sen. Wenn wir eine Tod­sün­de auf dem Gewis­sen haben, müs­sen wir vor­her die­se Sün­de beich­ten und die Abso­lu­ti­on erhal­ten und dür­fen erst dann das eucha­ri­sti­sche Sakra­ment emp­fan­gen. Oft sind unse­re schwe­ren Sün­den ver­steckt und nur uns selbst bekannt und viel­leicht noch weni­gen ande­ren. In die­sem Fall müs­sen wir selbst die Situa­ti­on unter Kon­trol­le hal­ten und imstan­de sein, uns zu dis­zi­pli­nie­ren und die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on nicht empfangen.

Es gibt aber auch ande­re Fäl­le, in denen Per­so­nen bewußt schwe­re Sün­den bege­hen, die öffent­lich bekannt sind, wie ein Ver­tre­ter des Staa­tes, der bewußt und mit Zustim­mung Aktio­nen unter­stützt, die gegen das ewi­ge Gesetz Got­tes ver­sto­ßen. Zum Bei­spiel, wenn er öffent­lich die Abtrei­bung unter­stützt, die zur Tötung unschul­di­ger und wehr­lo­ser Men­schen­le­ben führt. Eine Per­son, die auf die­se Wei­se eine Sün­de begeht, ist öffent­lich zu ermah­nen, daß sie kei­ne Hei­li­ge Kom­mu­ni­on emp­fängt, bis sie ihr Leben nicht geän­dert hat. Wenn eine ermahn­te Per­son wei­ter­hin in einer öffent­li­chen Tod­sün­de lebt und den­noch die Kom­mu­ni­on emp­fan­gen will, hat der Prie­ster die Pflicht, sie ihr zu ver­wei­gern. War­um? Vor allem zur Ret­tung der Per­son selbst, das heißt, um zu ver­hin­dern, daß sie ein Sakri­leg begeht. Aber auch zur Ret­tung der gan­zen Kir­che, um zu ver­hin­dern, daß es einen zwei­fa­chen Skan­dal gibt.

Erstens, einen Skan­dal, der die Vor­be­rei­tung auf den Kom­mu­nion­emp­fang betrifft. Mit ande­ren Wor­ten, es muß ver­hin­dert wer­den, daß die Men­schen ver­an­laßt wer­den zu mei­nen, man kön­ne in einer Tod­sün­de leben und den­noch die Eucha­ri­stie empfangen.

Anzei­ge: Hol­böck, Fer­di­nand: Das Aller­hei­lig­ste und die Hei­li­gen. Eucha­ri­sti­sche Hei­li­ge aus allen Jahrhunderten

Zwei­tens könn­te es noch eine ande­re Form des Skan­dals geben, der die Men­schen zu der Mei­nung ver­lei­ten könn­te, daß die öffent­li­che Hand­lung die­ser Per­son, die bis­her von allen für eine schwe­re Sün­de gehal­ten wur­de, kei­ne sol­che sei, wenn die Kir­che die­ser Per­son sogar den Kom­mu­nion­emp­fang erlau­be. Wenn eine Per­son des öffent­li­chen Lebens offen und bewußt die Abtrei­bung unter­stützt und gleich­zei­tig die Eucha­ri­stie emp­fängt, was sol­len die Men­schen dann den­ken? Sie könn­ten dazu ver­lei­tet wer­den, daß es in gewis­sen Situa­tio­nen zuläs­sig sei, unschul­di­ges Leben im Mut­ter­leib zu töten.

(CR/​JF)

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