Die Frage nach einem menschenwürdigen Sterben hat eine ungebrochene Brisanz und Aktualität, wie beispielsweise die Diskussion um die Patientenverfügung zeigt. Das dritte Eichstätter Gespräch zu Biomedizin und Bioethik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt will sich am 7. und 8. November 2008 diesem Themenbereich unter dem Titel Menschwürdig sterben – aber wie? aus interdisziplinärer Perspektive widmen. Das Symposium wird veranstaltet vom Lehrstuhl für Moraltheologie (Prof. Dr. Stephan E. Müller) zusammen mit der Juristen-Vereinigung-Lebensrecht e.V., Ärzte für das Leben e.V. sowie dem Netzwerk Leben im Bistum Eichstätt. Kooperationspartner sind der Ärztliche Kreisverband Ingolstadt/Eichstätt, die Klinik Eichstätt und die Kinderklinik Neuburg.
Es werden im Rahmen des Symposiums neben ethischen, theologischen und philosophischen Perspektiven zu Sterbehilfe und Tötungsverbot auch juristische Fragestellungen zum Sterben in Würde sowie der Patientenverfügung aufgegriffen. Aus medizinischer Sicht befaßt sich die Tagung mit Palliativmedizin und Hospizbewegung sowie der Reichweite und Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht. Einen thematischen Aspekt der Tagung wird die Stellungnahme der Kirche zur letzten Lebensphase und einem würdigen Sterben bilden. Im Rahmen eines ergänzenden Angebotes findet ein interdisziplinäres Fachgespräch zu Aspekten des frühen Kindstodes und den Herausforderungen an die jeweilige Profession statt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro (15 Euro ermäßigt); Studierende der KU sind von der Tagungsgebühr befreit. Um verbindliche Anmeldung wird bis zum 15. Oktober 2008 gebeten. Informationen zum Programm der Tagung und Anmeldung unter https://www.ku-eichstaett.de/bioethik.
(PM)