Das Verhältnis von Kirchen und Staat nach der Wiedervereinigung am Beispiel Thüringen


(Mün­chen) Am zwei­ten Tag des Sym­po­si­on des Klaus-Mörs­dorf-Stu­di­ums für Kano­ni­stik der Lud­wig-Maxi­mi­li­ans-Uni­ver­si­tät Mün­chen Kon­kor­da­te und Kir­chen­ver­trä­ge. Zum 75. Jah­res­tag des Reichs­kon­kor­dats, sprach Prof. Bern­hard Vogel auf dem Sym­po­si­on über die Enste­hung der Staats-Kir­chen-Ver­trä­ge in Thü­rin­gen, dem Bun­des­land, in dem er von 1992 bis 2003 Mini­ster­prä­si­dent war.

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„Wohl sel­ten hat ein Land mit einer zah­len­mä­ßig so klei­nen Reli­gi­ons­ge­mein­schaft einen sol­chen Ver­trag abge­schlos­sen“, sag­te Vogel über den Ver­trag mit der jüdi­schen Gemein­de, der bereits im Novem­ber 1993 ver­ab­schie­det wer­den konn­te. Die Bera­tun­gen mit den christ­li­chen Kir­chen zogen sich dage­gen län­ger hin. In zähen Ver­hand­lun­gen wur­de bei­spiels­wei­se die finan­zi­el­le Aus­stat­tung oder die „poli­ti­sche Klau­sel“ für die Neu­be­set­zung von kirch­li­chen Lei­tungs­äm­tern in der evan­ge­li­schen Kir­che dis­ku­tiert. Wäh­rend der Staats­ver­trag mit der evan­ge­li­schen Kir­che nach Klä­rung die­ser Fra­gen im April 1994 ver­ab­schie­det wer­den konn­te, gab es mit der katho­li­schen Kir­che noch wei­te­re offe­ne Punk­te zu klären.

So zum Bei­spiel die Fra­ge des wie­der­zu­be­le­ben­den Bis­tums Erfurt. Dazu muß­te zunächst ein­mal durch­ge­setzt wer­den, daß die Bun­des­län­der in die­ser Fra­ge direkt mit dem Vati­kan ver­han­deln dür­fen. Die­se Ver­hand­lun­gen führ­ten zu der Wie­der­errich­tung des Bis­tums unter Bischof Wan­ke im Juli 1994. Der Kir­chen­ver­trag konn­te erst drei Jah­re spä­ter im Juli 1997 ver­ab­schie­det wer­den. Schwie­rig­ste Ver­hand­lungs­punk­te waren dabei die geplan­te katho­li­sche Fakul­tät an der Uni­ver­si­tät Erfurt sowie die Fort­gel­tung der Kon­kor­da­te, wie sich Vogel erin­ner­te. In der Rück­schau stell­te er fest, daß sich alle Ver­trä­ge bis­her bewährt haben, und gab auf­grund der lan­gen Ver­hand­lungs­zei­ten einen abschlie­ßen­den Rat: „Es wird auch in Zukunft sol­che Ver­trä­ge geben. Gleich­wohl rate ich zu einem umsich­ti­gen Umgang mit bestehen­den Ver­trä­gen. Ohne Not soll­te man sie nicht ändern.“

(KAS)

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