Ausbildungslehrgang für aktive Sterbehilfe abgelehnt


(Zürich) Ster­be­recht und Bei­hil­fe zum Selbst­mord von tod­kran­ken Men­schen sol­len nicht Teil der Aus­bil­dung von Ärz­ten und medi­zi­ni­schem Per­so­nal in der Schweiz wer­den. Der Stän­de­rat hat einen Antrag von Luc Recor­don Grüne/​VD mit 19:11 Stim­men abge­lehnt. Mit der Bei­hil­fe zum Selbst­mord über­neh­me ein Arzt eine schwe­re Ver­ant­wor­tung, erklär­te Recor­don. Dabei sei­en nicht Impro­vi­sa­ti­on gefragt, son­dern Fach­kom­pe­tenz und Humanität.

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Bun­des­rat Pas­cal Couch­e­pin, der den Vor­stoß zur Ableh­nung emp­fahl, sag­te, eine bes­se­re Aus­bil­dung müs­se in Bezug auf die Pal­lia­tiv­me­di­zin erfol­gen und nicht im Rah­men der Suizid-Beihilfe.

(JB)

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