Als Frauenarzt Abtreibungen zu verweigern ist in der Schweiz schwierig


(Basel) 70 Pro­zent der Gynä­ko­lo­gen in Ita­li­en beru­fen sich auf ihr Gewis­sen und wei­gern sich, Abtrei­bun­gen durch­zu­füh­ren. Das mel­det der Bas­ler Ver­ein Mam­ma in einem Infor­ma­ti­ons­schrei­ben. Das ita­lie­ni­sche Abtrei­bungs­ge­setz legt fest, daß das Gesund­heits­per­so­nal das Mit­wir­ken bei Abtrei­bun­gen aus Gewis­sens­grün­den ver­wei­gern kann.

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Was in Ita­li­en recht­lich mög­lich ist, geht in der Schweiz nicht. Hier ist es kaum mög­lich, sich zum Frau­en­arzt oder zur Geburts­hel­fe­rin aus­bil­den zu las­sen, ohne bei Abtrei­bun­gen mit­zu­ma­chen. Die­se leben zer­stö­ren­de Prak­tik gehört zur Aus­bil­dung. Immer wie­der weh­ren sich ein­zel­ne Ärz­te und Heb­am­men dage­gen und ver­wei­sen auf die Gewissensfreiheit.

Vor eini­gen Wochen reich­te der Waadt­län­der Poli­ti­ker Maxi­mi­li­en Bern­hard zusam­men mit 20 Mit­un­ter­zeich­nern einen Antrg im Kan­tons­par­la­ment ein, mit der er das Recht auf Gewis­sens­ver­wei­ge­rung im Medi­zi­nal­be­reich ein­füh­ren will. Wer davon Gebrauch macht, soll kei­ne beruf­li­che Benach­tei­li­gung mehr erfahren.

Der Vor­stoß wur­de im Gro­ßen Rat des Kan­tons Waadt kon­tro­vers dis­ku­tiert und schließ­lich zur Prü­fung an eine Kom­mis­si­on zurückgewiesen.

Wie der Ver­ein Mam­ma schreibt, gehe der Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der Hand in Hand mit dem Schutz der Gesund­heits­be­ru­fe vor dem Druck, bei der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der mit­wir­ken zu müssen.

(Fa/​JB)

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