Strengere Vorgehensweise bei Heiligsprechungsprozessen – Neue Instruktion „Sanctorum Mater“


(Rom) „Nicht ein neu­es stren­ge­res Gesetz, son­dern eine stren­ge­re Anwen­dung eines bereits bestehen­den Geset­zes“, so umschrieb José Kar­di­nal Sarai­va Mar­tins, der Prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on für die Selig- und Hei­lig­spre­chungs­pro­zes­se, die neue Instruk­ti­on „Sanc­torum Mater“, die heu­te der Pres­se vor­ge­stellt wur­de. Dabei han­delt es sich um ein voll­stän­di­ges und syste­ma­ti­sches Vade­me­cum, das kla­re und prä­zi­se Ori­en­tie­rung für die Schrit­te lie­fert, die zur Ein­lei­tung eines Selig­spre­chungs­ver­fah­rens beach­tet wer­den müssen.

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Die Ver­öf­fent­li­chung der neu­en Instruk­ti­on erfolgt 25 Jah­re nach dem von Papst Johan­nes Paul II. erlas­se­nen und nach wie vor gül­ti­gen Gesetz über Selig- und Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren. Sie soll hel­fen, die gel­ten­den Bestim­mun­gen genau­er ein­zu­hal­ten. Das Doku­ment ist in sechs Tei­le geglie­dert und beschreibt „minu­ti­ös“ alle Vor­ga­ben, die von den Bischö­fen von der Ein­lei­tung bis zum Abschluß des diö­ze­sa­nen Teils eines Selig­spre­chungs­ver­fah­rens zu beach­ten zu beach­ten sind“, so Kar­di­nal Sarai­va Martins.

Der erste Teil erin­nert dar­an, daß zur Ein­lei­tung eines Ver­fah­rens ein authen­ti­scher Ruf der Hei­lig­keit not­wen­dig ist. Im zwei­ten und drit­ten Teil wer­den die ein­zel­nen Pha­sen der Vor­er­he­bun­gen und der Ein­lei­tung eines Ver­fah­rens behan­delt. Im vier­ten und fünf­ten Teil geht es um die Moda­li­tä­ten beim Sam­meln von Bewei­sen und Doku­men­ten. Im sech­sten Teil schließ­lich wird die Vor­gangs­wei­se beim Abschluß des diö­ze­sa­nen Ver­fah­rens bis zur Über­mitt­lung der Akten an die Con­gre­ga­tio de Causis Sanc­torum in Rom aufgezeigt.

Der Kar­di­nal beton­te, daß eine „ernst­haf­te und stren­ge Prü­fung“ des Gra­des der Hei­lig­keit oder des Mar­ty­ri­ums „eine abso­lut not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung“ sei, die „unbe­dingt in der Diö­ze­se erfüllt wer­den muß“. „Andern­falls kann der Bischof, selbst wenn er woll­te, kein Selig­spre­chungs­ver­fah­ren ein­lei­ten“, so Kar­di­nal Sarai­va Mar­tins. Mit ande­ren Wor­ten, der erste Schritt in einem Selig­spre­chungs­pro­zeß steht der Gemein­schaft der Gläu­bi­gen zu. Der Bischof beschränkt sich dar­auf, die Grund­la­gen für den Ruf der Hei­lig­keit genau zu prü­fen, den das gläu­bi­ge Volk bereits einem bestimm­ten Die­ner Got­tes zuspricht.

Auf einen wei­te­ren Punkt lege die neue Instruk­ti­on, beson­de­ren Wert. Es müs­se genau zwi­schen Hei­lig­keit und Wun­der unter­schie­den wer­den. „Das Wun­der“, unter­strich der Kar­di­nal, „hat nichts mit der Hei­lig­keit zu tun, also mit jenem Sie­gel, das Gott auf jeman­den legt und das garan­tiert, daß die­se Per­son hei­lig ist. Nur Gott wirkt Wun­der. Das Wun­der bestä­tigt die Hei­lig­keit“. Es sei nicht die Hei­lig­keit, die Wun­der wir­ke. Eben­so bekräf­tig­te der Kar­di­nal, daß für den Hei­lig­spre­chungs­pro­zeß ein phy­si­sches Wun­der not­wen­dig ist, das mit wis­sen­schaft­li­cher Sicher­heit als sol­cher fest­stell­bar sei.

(SIR/​RP)

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