Haftverschärfung durch Isolierung – Verurteilte christliche Rechtsanwälte in Provinzlager verlegt


(Thanh Hoa/​ Frank­furt) Als deut­li­che Haft­ver­schär­fung mit Iso­lie­rungs­ab­sicht stuft die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM) die am 3. Janu­ar 2008 erfolg­te Ver­le­gung der bei­den christ­li­chen Rechts­an­wäl­te Nguy­en Van Dai und Le Thi Cong Nhan in Pro­vinz­la­ger weit außer­halb von Hanoi ein. Rechts­an­walt Dai befin­det sich in dem „Lager Ba Sao“ in der Pro­vinz Ha Nam (100 km von Hanoi) und Rechts­an­wäl­tin Cong Nhan in dem „Lager Nr. 5“ der Pro­vinz Thanh Hoa (200 km von Hanoi). Im Beru­fungs­ver­fah­ren im Novem­ber 2007 waren die bei­den christ­li­chen Rechts­an­wäl­te wegen „Pro­pa­gan­da gegen den sozia­li­sti­schen Staat Viet­nam“ zu vier Jah­ren bzw. drei Jah­ren Haft mit anschlie­ßen­dem vier- bzw. drei­jäh­ri­gem Haus­ar­rest ver­ur­teilt wor­den. Durch die Ver­le­gung ist es den Fami­li­en nicht mehr mög­lich, sie ein­mal wöchent­lich mit Lebens­mit­teln zu ver­sor­gen und ein­mal monat­lich zu besu­chen, aber auch der Zugang inter­na­tio­na­ler Pro­zeß­be­ob­ach­ter und der Pres­se ist damit unge­mein erschwert worden.

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(PM/​ JF)

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