(Preßburg) Das slowakische Verfassungsgericht hat die aus Zeiten des Sozialismus stammende Regelung für vorgeburtliche Kindstötung bestätigt. Nach dieser Reglung ist die Tötung des Kindes bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. Ärzte sind zur vorgeburtlichen Kindstötung verpflichtet. Dies berichten mehrere slowakische Onlinemedien. Das Gericht verkürzte jedoch die Frist für die Spätabtreibung von der 24. auf die 12. Woche. Dies aber nur, weil es ein Erlaß des Gesundheitsministerium kassierte, der die 24-Wochenfrist festsetzte. Dazu, so das Gericht, sei eine Gesetztesnovelle notwendig. Es forderte den Gesetzgeber auf, diese innerhalb von sechs Monaten zu verabschieden. Dann dürfen wieder bis zur 24. Schwangerschaftswoche Kinder bei denen eine Behinderung vermutet (festgestellt) wird, getötet werden.
(JF)