Kardinal Sterzinsky gegen Kinderrechte im Grundgesetz


(Ber­lin) Kar­di­nal Georg Ster­zin­sky hat sich gegen Über­le­gun­gen gewandt, Kin­der­rech­te ins Grund­ge­setz auf­zu­neh­men. Dies sei über­flüs­sig, sogar ver­wir­rend und des­halb gefähr­lich, sag­te der Vor­sit­zen­de der Kom­mis­si­on Ehe und Fami­lie der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz der han­no­ver­schen Neu­en Pres­se.

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„Kin­der sind Men­schen. Und die Men­schen­rech­te wer­den von unse­rem Grund­ge­setz umfas­send geschützt“, unter­strich Ster­zin­sky. Mit jeder For­mu­lie­rung von Kin­der­rech­ten im Grund­ge­setz wür­de „nur Unklar­heit geschaffen“.

In der Debat­te um Ver­nach­läs­si­gung von Kin­dern sprach sich der Kar­di­nal dafür aus, Erzie­hungs­kur­se für Eltern ein­zu­füh­ren. „Als Seel­sor­ger erle­be ich häu­fig, daß Eltern sich manch­mal über­for­dert füh­len und für jede Hil­fe dank­bar sind.“ Die Kur­se müß­ten so gestal­tet sein, daß sie die­je­ni­gen errei­chen, „die offen­sicht­lich Hil­fe bei der Erzie­hung benötigen“.

(PM/​ JB)

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