Kolpingwerk gegen aktive Sterbehilfe


Akti­ve Ster­be­hil­fe sei ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen das fünf­te Gebot. Du sollst nicht töten! Das beton­te Alo­is Schrö­der, Bun­des­prä­ses des Kol­ping­wer­kes Deutsch­land. Der Geist­li­che zeig­te sich ent­setzt über den jetzt bekannt gewor­de­nen Fall einer Ster­be­hil­fe mit Zustim­mung der Kli­nik­lei­tung an der Ber­ner Uni­ver­si­täts­kli­nik. Unter dem Anspruch von Huma­ni­tät wer­de hier einer Kul­tur des Todes das Wort gere­det. „Weh­ret den Anfän­gen, damit so etwas nicht auch in Deutsch­land pas­siert“, so Schrö­der wört­lich. Orga­ni­sa­tio­nen, die die­se Form von Ster­be­hil­fe pro­pa­gie­ren, müss­ten ver­bo­ten werden.

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(PM/​ JF)

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