Interdikt gegen zwei „Priesterinnen“


(St. Lou­is) Zwei Frau­en, die an einer „Prie­ste­rin­nen­wei­he“ teil­ge­nom­men haben, müs­sen sich Anfang Dezem­ber vor einem Kir­chen­ge­richt ver­ant­wor­ten. Erz­bi­schof Ray­mond Bur­ke ver­bot der 67- und der 69-Jäh­ri­gen jeg­li­che Amts­hand­lung. Ihr „sünd­haf­tes Han­deln“ ver­wir­re die Gläu­bi­gen, schrieb der Erz­bi­schof in der Kirchenzeitung.

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Die „Wei­he“ wur­de von einer frü­he­ren Ordens­frau aus Süd­afri­ka gelei­tet, die angab von einem deut­schen Bischof ordi­niert wor­den zu sein. Die Gesell­schaft ame­ri­ka­ni­scher Kir­chen­recht­ler nann­te das Inter­dikt des zustän­di­gen Erz­bi­schofs for­mell rich­tig. „Zivi­ler Unge­hor­sam ände­re nicht das Kir­chen­recht“, so der Geschäfts­füh­rer der Kir­chen­recht­ler, Arthur Espelage.

(CNA)

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