Bistum Limburg ermöglicht „kirchliches Begräbnis“ bei Urnenbestattungen im Wald


„Der kirch­li­che Got­tes­dienst als öffent­li­che Fei­er, zu der die Gemein­de ein­ge­la­den ist, hat Vor­rang vor einer Fei­er weit ab im Wald, die einen über­wie­gend pri­va­ten Cha­rak­ter trägt“. Das steht in einer Richt­li­nie des Bis­tums, die die kirch­li­che Mit­wir­kung bei Urnen­be­stat­tun­gen im Wald regelt. Die Richt­li­nie tritt zum 1. Novem­ber in Kraft und ist zunächst auf ein Jahr befristet.

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Bei die­ser neu­en Form der Bestat­tung wird in einem natur­be­las­se­nen, offe­nen, meist aus­ge­wie­se­nen Wald­stück die Asche Ver­stor­be­ner in einer kom­po­stier­ba­ren Urne direkt in den Wur­zel­be­reich eines Bau­mes oder Strau­ches vergraben.

Bestat­tungs­recht­lich han­delt es sich dabei um eine Son­der­form der Feu­er­be­stat­tung. Grund zum Han­deln sah das Bis­tum, weil immer mehr Städ­te, Gemein­den, aber auch pri­va­te Betrei­ber auf dem Gebiet des Bis­tums Ruhe­for­ste oder Fried­wäl­der ein­rich­ten. Da vie­le Ver­stor­be­ne oder deren Ange­hö­ri­ge nicht auf einen Pfar­rer oder pasto­ra­len Mit­ar­bei­ter ver­zich­ten wol­len, hat das Bis­tum nun ein­heit­li­che Rege­lun­gen zur kirch­li­chen Mit­wir­kung bei sol­chen Urnen­bei­set­zun­gen geschaf­fen. Das Bis­tum äußert zwar grund­sätz­li­che Beden­ken gegen die­se neue Form der Bestat­tung, will aber unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein kirch­li­ches Begräb­nis ermöglichen.

(PM/​JF)

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