Zwei 13jährige Jungen in Ägypten zum Islam gezwungen


(Kai­ro /​ Frank­furt) Die 13jährigen christ­li­chen Zwil­lin­ge Mario und Andrew Med­hat Ram­sis wur­den gegen ihren Wil­len auf Anwei­sung des von ihnen getrennt leben­den Vaters, Med­hat Ram­sis zu Mus­li­men erklärt, berich­tet die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM). Ram­sis kon­ver­tier­te zum Islam und ließ ohne Wis­sen und Zustim­mung der bei ihrer christ­li­chen Mut­ter leben­den Zwil­lin­ge als Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit „Mus­lim“ in den Geburts­ur­kun­den der bei­den ein­tra­gen. Der Vater lebt seit sei­ner Kon­ver­si­on zum Islam und sei­ner Wie­der­hei­rat im Jahr 2002 nicht mehr bei sei­ner christ­li­chen Fami­lie. Die Zukunft der Zwil­lin­ge hängt nun von der Ent­schei­dung eines ägyp­ti­schen Gerichts ab, so die IGFM.

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Das ägyp­ti­sche Zivil­recht erlaubt, daß die Kin­der bei ihrer Mut­ter, Kami­lia Lufti blei­ben. Nach isla­mi­schem Recht geht das Sor­ge­recht aber immer auf den mus­li­mi­schen Eltern­teil über.

Naguib Gabri­el, der Anwalt der Zwil­lin­ge Mario und Andrew Med­hat Ram­sis und deren Mut­ter, bat das Gericht um eine Ver­ta­gung der Anhö­rung der 13jährigen Brü­der. Er hof­fe die Anhö­rung bis nach dem 17. Novem­ber ver­schie­ben zu kön­nen, so Gabri­el. An die­sem Tag wird das Urteil über den Antrag von 12 kop­ti­schen Kon­ver­ti­ten getrof­fen, die vom Islam zurück zum Chri­sten­tum kon­ver­tiert waren. Am Vor­ge­hen in die­sem Fall kön­ne man die Hal­tung des ägyp­ti­schen Staa­tes erken­nen, so Gabriel.

Bei­de Jun­gen muß­ten seit Bekannt­wer­den ihrer Zwangs­kon­ver­si­on gegen ihren Wil­len den isla­mi­schen Reli­gi­ons­un­ter­richt in der Schu­le besu­chen. Sie schrie­ben in ihren Abschluß­klau­su­ren im Fach Islam nur die Wor­te „Ich bin Christ“, obwohl dies ihre Ver­set­zung in die nächst höhe­re Klas­se gefährdete.

Der ägyp­ti­sche Bil­dungs­mi­ni­ster Yus­ri al-Gam­al ent­schied am 25. August, daß die Jun­gen den­noch die näch­ste Klas­se besu­chen dür­fen, aber die Zukunft der Jun­gen hängt von mehr ab. Wenn das ägyp­ti­sche Gericht sich auf die Scha­ria beruft, dann wäre im Fal­le der Rück­kehr zum Chri­sten­tum der bei­den Jun­gen die Stra­fe für Apo­sta­sie zu ver­hän­gen. „Die­se ent­spricht nach Auf­fas­sung der mus­li­mi­schen Haupt­strö­mun­gen in Ägyp­ten, der Todes­stra­fe“, so die IGFM.

Anwalt der Zwil­lin­ge gerät zuneh­mend unter Druck

Auch der Anwalt der bei­den steht seit sei­ner Auf­nah­me die­ses Fal­les unter enor­men Druck. Der mus­li­mi­sche Anwalt Muham­mad al-Shisht­wai hat eine Beschwer­de beim ägyp­ti­schen Gene­ral­staats­an­walt gegen Rechts­an­walt Gabri­el ein­ge­reicht. Der christ­li­che Anwalt wür­de fal­sche Gerüch­te ver­brei­ten, Ägyp­tens natio­na­le Ein­heit gefähr­den, Unfrie­den ansta­cheln und das Bild Ägyp­tens inter­na­tio­nal dif­fa­mie­ren, so die ägyp­ti­sche Tages­zei­tung Al-Akhbar.

Die IGFM weist die ägyp­ti­sche Regie­rung dar­auf hin, daß sie die Pflicht hat, die Reli­gi­ons­frei­heit zu gewähr­lei­sten. Sie appel­liert an Prä­si­dent Hos­ni Muba­rak, sich ein­zu­schal­ten und die Zwil­lin­ge, sowie ihren Anwalt vor Dro­hun­gen und Über­grif­fen zu schüt­zen und sie selbst über ihre Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit und ihren Lebens­raum bestim­men zu lassen.

(PM/​ JF)

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