Papst unterstreicht Folterverbot


(Vati­kan) Papst Bene­dikt XVI. hat einen huma­nen Straf­voll­zug gefor­dert und das Fol­ter­ver­bot unter­stri­chen. Reha­bi­li­ta­ti­on sei wich­ti­ger als Bestra­fung. Die staat­li­chen Auto­ri­tä­ten müß­ten jede Form von Stra­fe mei­den, die „die Men­schen­wür­de von Gefan­ge­nen unter­gräbt oder her­ab­setzt“, sag­te das Kir­chen­ober­haupt vor der Inter­na­tio­na­len Kom­mis­si­on der Katho­li­schen Gefäng­nis­seel­sor­ge (ICCPPC) in Castel­gan­dol­fo. Von der katho­li­schen Moral­leh­re sei ein gene­rel­les Fol­ter­ver­bot fest­ge­schrie­ben, gegen das unter kei­nen Umstän­den ver­sto­ßen wer­den dür­fe. Gefäng­nis­se müß­ten das Wert­ge­fühl der Insas­sen stär­ken und so ihr sozia­les Pflicht­be­wusst­sein för­dern, so der Papst wei­ter, sonst ver­fehl­ten sie einen wesent­li­chen Zweck.

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(RV)

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