Indischer Unionsstaat Chhattisgarh verfolgt Übertritte zum Christentum


(Rai­pur) Der Gou­ver­neur des indi­schen Uni­ons­staa­tes Chhat­tis­garh (Ost­in­di­en), E.S.L. Nara­sim­han, stimm­te dem Anti-Bekeh­rungs-Gesetz zu, daß vom Par­la­ment des Uni­ons­staa­tes bereits vor einem Jahr gebil­ligt wor­den war. In Chhat­tis­garh regiert die natio­na­li­sti­sche und fun­da­men­ta­li­stisch gepräg­te Bha­ra­ti­ya Janata Par­ty.

Reli­giö­se Min­der­hei­ten befürch­ten nun eine star­ke Ein­schrän­kung der eige­nen Gewis­sens­frei­heit. Indem sie offi­zi­ell Kri­tik an der Maß­nah­me übte bezeich­ne­te die katho­li­sche Kir­che das Gesetz als „ver­fas­sungs­wid­rig“. Auch die Kon­greß­par­tei, die sich im Par­la­ment des Staa­tes in der Oppo­si­ti­on befin­det, sowie zahl­rei­che Bür­ger­initia­ti­ven, die sich für den Schutz der Men­schen­rech­te ein­set­zen, kri­ti­sie­ren das Gesetz.

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Das neue Gesetz mit dem Namen Chhat­tis­garh Free­dom of Reli­gi­on Act 2006 legt fest: „Jeder der die eige­ne Reli­gi­on wech­seln möch­te, muß min­de­stens 30 Tage vor­her die Geneh­mi­gung des zustän­di­gen Gerichts ein­ho­len“. Das Gericht ent­schei­det über die Annah­me oder Ableh­nung eines ent­spre­chen­den Antrags.

Das Gesetz sieht auch Stra­fen in Höhe von bis zu 20.000 Rupies und bis zu drei Jah­ren Haft vor, für Bür­ger, die sich einer „Zwangs­be­keh­rung“ schul­dig machen. Dabei gibt es jedoch Aus­nah­men: wer sich nach einer Bekeh­rung wie­der zur Rück­kehr zur ursprüng­li­chen Reli­gi­on ent­schei­det wird nicht bestraft. Auf die­se Wei­se wer­den von hin­du­isti­schen Akti­vi­sten im Rah­men des Pro­gramms Ghar Vap­si (Rück­kehr nach Hau­se) „Wie­der­be­keh­run­gen“ zum Hin­du­is­mus unter den christ­li­chen Dalit för­dern, in ihrer Tätig­keit unterstützt.

In Chhat­tis­gar leben rund 400.000 Chri­sten (davon 320.000 Katho­li­ken). Ins­ge­samt hat der indi­sche Uni­ons­staat 270.000 Einwohner

(Fides­dienst)

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