Ein Mensch bleibt auch im vegetativen Zustand ein Mensch


(Vati­kan) Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on hat sich am Frei­tag erneut zum The­ma Ster­be­hil­fe geäu­ßert. „Die Ver­ab­rei­chung von Nah­rung und Was­ser, auch auf künst­li­chen Wegen, ist prin­zi­pi­ell ein gewöhn­li­ches und ver­hält­nis­mä­ßi­ges Mit­tel der Lebens­er­hal­tung“, heißt es in einem Schrei­ben der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on an die Ame­ri­ka­ni­sche Bischofskonferenz.

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Die künst­li­che Ernäh­rung sei „ver­pflich­tend“, solan­ge sie dazu die­ne „Lei­den und Tod durch Ver­hun­gern und Ver­dur­sten“ zu ver­hin­dern. Auch ein Pati­ent im „anhal­ten­den vege­ta­ti­ven Zustand“, bei dem „kom­pe­ten­te Ärz­te mit mora­li­scher Gewiss­heit erklä­ren, daß der Pati­ent das Bewußt­sein nie mehr wie­der­erlan­gen wird“, müs­se wei­ter mit Was­ser und Nah­rung ver­sorgt wer­den. Es han­de­le sich um „eine Per­son mit einer grund­le­gen­den mensch­li­chen Wür­de, der man des­halb die gewöhn­li­che und ver­hält­nis­mä­ßi­ge Pfle­ge schul­det“, hieß es in dem Schreiben.

Die Ant­wor­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on auf Fra­gen der Ame­ri­ka­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz zum Pro­blem der Eutha­na­sie sei vom Papst „gut­ge­hei­ßen“ wor­den. Bene­dikt XVI. habe die Ver­öf­fent­li­chung angeordnet.

(JF)

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