(Vatikan) Die Glaubenskongregation hat sich am Freitag erneut zum Thema Sterbehilfe geäußert. „Die Verabreichung von Nahrung und Wasser, auch auf künstlichen Wegen, ist prinzipiell ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung“, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation an die Amerikanische Bischofskonferenz.
Die künstliche Ernährung sei „verpflichtend“, solange sie dazu diene „Leiden und Tod durch Verhungern und Verdursten“ zu verhindern. Auch ein Patient im „anhaltenden vegetativen Zustand“, bei dem „kompetente Ärzte mit moralischer Gewissheit erklären, daß der Patient das Bewußtsein nie mehr wiedererlangen wird“, müsse weiter mit Wasser und Nahrung versorgt werden. Es handele sich um „eine Person mit einer grundlegenden menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet“, hieß es in dem Schreiben.
Die Antworten der Glaubenskongregation auf Fragen der Amerikanischen Bischofskonferenz zum Problem der Euthanasie sei vom Papst „gutgeheißen“ worden. Benedikt XVI. habe die Veröffentlichung angeordnet.
(JF)