Zeugen Jehovas in der Türkei anerkannt


(Istan­bul) Bereits am 31. Juli 2007 erhiel­ten die Zeu­gen Jeho­vas in der Tür­kei die schrift­li­che Bestä­ti­gung, daß die „Ver­ei­ni­gung zur Unter­stüt­zung von Jeho­vas Zeu­gen“ offi­zi­ell regi­striert wur­de, mel­de­te die deutsch­spra­chi­ge Web-Sei­te der Orga­ni­sa­ti­on. Die Regi­strie­rung der Sek­te als reli­giö­sen Rechts­kör­per­schaft ermög­licht den Kauf oder Besitz von Immo­bi­li­en und das Anmie­ten von Anbe­tungs­stät­ten. Die Orga­ni­sa­ti­on kann jetzt Spen­den ent­ge­gen­neh­men und ihre recht­li­chen Inter­es­sen nöti­gen­falls vor Gericht ver­tei­di­gen. Ein Ver­tre­ter der EU nann­te die­se Ent­wick­lung „revo­lu­tio­när“.

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Die Aner­ken­nung als Bür­ger­schaft ver­wei­gert die Tür­kei vor allem der katho­li­schen Kir­che und ande­ren christ­li­chen Glaubensgemeinschaften.

(JF)

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