Warum keine Interkommunion?


von Joseph Schumacher

Anzei­ge

Von Inter­kom­mu­ni­on spre­chen wir, wenn ein Ange­hö­ri­ger der einen Kir­chen­ge­mein­schaft sich in einer ande­ren die hei­li­ge Kom­mu­ni­on oder das Abend­mahl rei­chen läßt oder wenn in der einen Kir­chen­ge­mein­schaft Ange­hö­ri­gen einer ande­ren Kir­chen­ge­mein­schaft die hei­li­ge Kom­mu­ni­on oder das Abend­mahl gereicht wird. Statt von Inter­kom­mu­ni­on spricht man hier auch von offe­ner Kom­mu­ni­on. (Kar­di­nal Joseph Höff­ner, Inter­kom­mu­ni­on. Zwölf Fra­gen und zwölf Ant­wor­ten, Hrsg. vom Pres­se­amt des Erz­bis­tums Köln (The­sen und The­men, 2), Köln 1972, 1.)


Für die katho­li­sche Kir­che war die Inter­kom­mu­ni­on mit den Gemein­schaf­ten der Refor­ma­ti­on stets undis­ku­ta­bel. Den­noch wur­de sie seit den fünf­zi­ger Jah­ren des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts immer wie­der, teil­wei­se in pro­vo­ka­ti­ver Wei­se, praktiziert.

Die ableh­nen­de Hal­tung der katho­li­schen Kir­che zur Inter­kom­mu­ni­on ist in der Gegen­wart ein beson­de­rer Stein des Ansto­ßes. Sie steht indes­sen in eng­stem Zusam­men­hang mit der apo­sto­li­schen Suk­zes­si­on. Für die katho­li­sche Kir­che kann es kei­ne Inter­kom­mu­ni­on mit den Gemein­schaf­ten der Refor­ma­ti­on geben ohne die vor­aus­ge­hen­de Aner­ken­nung des geist­li­chen Amtes bei ihnen. Durch eine prag­ma­ti­sche Ver­ein­ba­rung der Inter­kom­mu­ni­on wür­de die­se Aner­ken­nung via fac­ti erfol­gen. Mög­li­cher­wei­se ist des­halb auch der Druck auf die katho­li­sche Kir­che so groß in die­sem Punkt.

Inter­kom­mu­ni­on setzt den glei­chen Glau­ben vorraus 

Nach katho­li­schem Ver­ständ­nis setzt die Inter­kom­mu­ni­on grund­sätz­lich den glei­chen Glau­ben an die Eucha­ri­stie vor­aus sowie die unein­ge­schränk­te Kir­chen­ge­mein­schaft, wor­in schließ­lich die Beja­hung aller Dog­men der Kir­che ent­hal­ten ist. Die Ein­heit kann und darf nur doku­men­tiert wer­den, wenn sie wirk­lich vor­han­den ist. Das sagt einer­seits die Ver­nunft, und das gebie­tet ande­rer­seits das Ethos der Wahr­haf­tig­keit. Das war schon immer die Über­zeu­gung der Kir­che. Das Öku­me­nis­mus-Dekret des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils betont die­se Selbst­ver­ständ­lich­keit aufs Neue mit gro­ßem Nach­druck. (Unita­tis red­in­te­gra­tio, n. 8.)

Seit eh und je ver­steht die katho­li­sche Kir­che die Eucha­ri­stie als den höchst­mög­li­chen dies­sei­ti­gen Aus­druck der inne­ren und der sicht­ba­ren, der sakra­men­ta­len Ein­heit der Kir­che. Es ist der bestän­di­ge Glau­be der Kir­che, daß an die­ser Fei­er weder die Sün­der noch die Schis­ma­ti­ker noch die Häre­ti­ker teil­neh­men kön­nen. (Leo Scheff­c­zyk, Katho­li­sche Glau­bens­welt. Wahr­heit und Gestalt, Aschaf­fen­burg 1978, 254.)

Der Aus­schluß von der Eucha­ri­stie war in der Alten Kir­che ein wesent­li­cher Bestand­teil des Buß­ver­fah­rens. (Anton Zie­gen­aus, Umkehr – Ver­söh­nung – Frie­de. Zu einer theo­lo­gisch ver­ant­wor­te­ten Pra­xis von Buß­got­tes­dienst und Beich­te, Frei­burg 1975, 19 ff; vgl. Leo Scheff­c­zyk, Katho­li­sche Glau­bens­welt. Wahr­heit und Gestalt, Aschaf­fen­burg 1978, 254.) Nicht weni­ger galt seit eh und je der Aus­schluß von der Eucha­ri­stie für jene, „die wegen des Man­gels an dem rech­ten Glau­ben oder der Nicht­an­er­ken­nung der hier­ar­chi­schen Füh­rung von der akti­ven Kir­chen­ge­mein­schaft getrennt waren.“ (Leo Scheff­c­zyk, Katho­li­sche Glau­bens­welt. Wahr­heit und Gestalt, Aschaf­fen­burg 1978, 254.) Schon immer war es der Glau­be der Kir­che, daß das höch­ste Zei­chen der Gemein­schaft in der Kir­che von denen „nicht gesetzt wer­den kann, die auf der Ebe­ne des sicht­bar Zei­chen­haf­ten nicht die fun­da­men­ta­le und vol­le Kir­chen­glied­schaft besit­zen“ (Ebd., 254 f.) Die­ser Grund­satz ver­wehrt es auch, „die Eucha­ri­stie etwa als Mit­tel zur Errei­chung einer noch nicht vor­han­de­nen höhe­ren Ein­heit zu benut­zen“, denn das „Höch­ste inner­halb einer Ord­nung kann nicht Mit­tel zum Zweck für etwas angeb­lich Höhe­res wer­den, das es in der sicht­bar zei­chen­haf­ten Ord­nung nicht mehr geben kann“. (Ebd., 255) Die Fei­er der Eucha­ri­stie kann dem­nach nicht der „Aus­gangs­punkt der Gemein­schaft“ sein, sie setzt die­se viel­mehr als bereits exi­stent vor­aus. (Enzy­kli­ka „Eccle­sia de Eucha­ri­stie“, Nr. 35.)

War­um soll­te ein Christ noch konvertieren? 

Wenn die Inter­kom­mu­ni­on der Weg zur Ein­heit sein soll, ist das zum einen eine Absa­ge an einen gemein­sa­men Glau­ben, zum ande­ren wird dann die Ein­heit in das Gefühl ver­legt. In bei­den Fäl­len nimmt man die Glau­bens­zu­stim­mung als die Basis des Chri­sten­tums nicht mehr ernst.

Auch das ist zu beden­ken: War­um soll­te ein Christ noch kon­ver­tie­ren, wenn er sei­ne reli­giö­se Hei­mat unver­bind­lich hier oder dort haben kann?

Bedeut­sa­mer aber noch ist es, daß die evan­ge­li­sche Leh­re vom Abend­mahl und die katho­li­sche Leh­re von der Eucha­ri­stie sich wesent­lich unter­schei­den. Des­halb ist es schon falsch, von Abend­mahls­ge­mein­schaft zu spre­chen. Rich­tig muß es hei­ßen: Abend­mahls- und Eucha­ri­stie­ge­mein­schaft oder – neu­tra­ler – Inter­kom­mu­ni­on. In jedem Fall sind das refor­ma­to­ri­sche Abend­mahl und die katho­li­sche Eucha­ri­stie­fei­er, wer­den sie rite voll­zo­gen, ver­schie­de­ne Din­ge, sind sie inkom­pa­ti­bel mit­ein­an­der. Die Eucha­ri­stie ist ein Opfer, sie ist die sakra­men­ta­le Ver­ge­gen­wär­ti­gung des Kreu­zes­op­fers. (Ebd., Nr. 11; vgl. Welt­ka­te­chis­mus Nr. 1362.) Die Kon­se­kra­ti­on bewirkt in der Fei­er der Eucha­ri­stie eine Trans­sub­stan­tia­ti­on, das heißt eine Wesens­ver­wand­lung. Brot und Wein wer­den in den Leib und in das Blut Chri­sti ver­wan­delt. Infol­ge­des­sen wer­den die kon­se­krier­ten Ele­men­te ange­be­tet, müs­sen sie ange­be­tet wer­den. Der Voll­zug des eucha­ri­sti­schen Sakra­men­tes setzt zudem die gül­ti­ge Prie­ster­wei­he vor­aus. Und der Emp­fang der Opfer­ga­ben setzt den Gna­den­stand voraus.

Nein: Es wird auch das Brot im Abend­mahl nicht der Leib Chri­sti, auch wenn es in den Wor­ten, die beim Abend­mahl gebraucht wer­den, als der Leib Chri­sti bezeich­net wird“. 

Im „Hei­del­ber­ger Kate­chis­mus“ heißt es: „Wer­den denn Brot und Wein in Leib und Blut Chri­sti ver­wan­delt? Nein: Es wird auch das Brot im Abend­mahl nicht der Leib Chri­sti, auch wenn es in den Wor­ten, die beim Abend­mahl gebraucht wer­den, als der Leib Chri­sti bezeich­net wird“. (Hei­del­ber­ger Kate­chis­mus, Nr. 78; vgl. Evan­ge­li­scher Erwach­se­nen­ka­te­chis­mus. Kurs­buch des Glau­bens, Güters­loh 4. Aufl. 1982, 1108 f.) Dem­ge­gen­über stellt der Welt­ka­te­chis­mus von 1993 fest: „Durch die Kon­se­kra­ti­on voll­zieht sich die Wand­lung (Trans­sub­stan­tia­ti­on) von Brot und Wein in den Leib und das Blut Chri­sti: Unter den kon­se­krier­ten Gestal­ten von Brot und Wein ist Chri­stus selbst als Leben­di­ger und Ver­herr­lich­ter wirk­lich, tat­säch­lich und sub­stan­ti­ell gegen­wär­tig mit sei­nem Leib, sei­nem Blut, sei­ner See­le und sei­ner gött­li­chen Natur“. (Welt­ka­te­chis­mus, Nr. 1413; vgl. Leser­brief von Vikar Mar­kus Pohl, 57299 Bur­bach in: „Die Tages­post“ vom 17. April 2003.) Das ist eine ande­re Sprache.

Nach den Refor­ma­to­ren Zwing­li (+ 1531) und Cal­vin (+ 1564) wider­spricht es der Ehre und der Frei­heit Got­tes, sich an so irdi­sche Din­ge zu bin­den wie Brot und Wein. Für Zwing­li sind Brot und Wein in kei­ner Wei­se Mit­tel der Gegen­wart Chri­sti, sind sie viel­mehr Zei­chen, die dem Chri­sten hel­fen, sich an Chri­stus zu erin­nern und dar­in mit den ande­ren Glau­ben­den eins zu sein. Das bedeu­tet für ihn, daß das Abend­mahl nichts ande­res ist als ein Erin­ne­rungs- und Gemein­schafts­mahl. Das „ist“ der Ein­set­zungs­wor­te ver­steht Zwing­li als „bedeu­tet“. Cal­vin teilt die Mei­nung Zwing­lis, sofern der die Bin­dung Chri­sti an irdi­sche Din­ge ablehnt, im Unter­schied zu ihm lehrt er aber, daß Chri­stus im Abend­mahl gegen­wär­tig ist und den Gläu­bi­gen dar­in sei­ne Gemein­schaft schenkt. Ist die Gegen­wart Chri­sti bei Zwing­li nur noch zei­chen­haft, so ist sie bei Cal­vin immer­hin noch vir­tu­ell, das heißt der Kraft nach. (Vgl. Evan­ge­li­scher Erwach­se­nen­ka­te­chis­mus. Kurs­buch des Glau­bens, Güters­loh 41982, 1108 f.)

Mar­tin Luther (+ 1546) hielt dem­ge­gen­über an der leib­li­chen Gegen­wart Chri­sti im Abend­mahl fest, lehn­te aber die Trans­sub­stan­tia­ti­ons­leh­re ab. An ihre Stel­le setz­te er die Kon­sub­stan­tia­ti­ons­leh­re. Dem­ge­mäß sagt man im luthe­ri­schen Ver­ständ­nis des Abend­mahls: Chri­sti Leib ist in, mit und unter dem Brot gegen­wär­tig. Luther bin­det die Gül­tig­keit des Sakra­men­tes aller­dings nicht an das gül­ti­ge Amt in der apo­sto­li­schen Suk­zes­si­on. Auch ist hier die Anbe­tung der Gaben des Abend­mahls undenk­bar. Des­glei­chen kann das Abend­mahl hier nicht als Opfer bezeich­net wer­den. (Vgl. Ebd., 1109 ff.)

Nach der Leh­re Luthers ist die Real­prä­senz Chri­sti in der Abend­mahls­fei­er von dem Augen­blick an gege­ben, in dem die Abend­mahls­wor­te über Brot und Wein gespro­chen wer­den, und sie dau­ert dann fort bis zum Ende der Fei­er. Die heu­ti­ge luthe­ri­sche Theo­lo­gie bezeich­net die­sen Modus der Prä­senz als dyna­mi­sche Prä­senz. (Hoff­mann, Der Öku­me­nis­mus heu­te. Geschich­te-Kri­tik-Weg­wei­sung, Stein am Rhein 1978, 113.)

Dage­gen steht nach katho­li­scher Über­zeu­gung die Trans­sub­stan­tia­ti­on, die Wesens­ver­wand­lung. Die­se ist nicht ein „Erklä­rungs­mo­dell“ unter ande­ren, sie ist viel­mehr wesen­haft für das „Geheim­nis des Glau­bens“, und sie ist an das gül­ti­ge Amt in apo­sto­li­scher Suk­zes­si­on gebun­den und ver­ge­gen­wär­tigt das Kreu­zes­op­fer Chri­sti. (Vgl. Leo Scheff­c­zyk, Leben der Kir­che aus der Eucha­ri­stie. Klä­ren­de Wor­te zu einem zen­tra­len Geheim­nis des Glau­bens. Die neue Enzy­kli­ka von Papst Johan­nes Paul II., in: „Die Tages­post“ vom 19. April 2003.)

Die heu­ti­ge Glau­bens­kri­se sei im Grun­de „eine Kri­se des Glau­bens an den auf­er­stan­de­nen Chri­stus und folg­lich auch der Eucharistie“.

Der Schwei­ze­ri­sche Bischof Kurt Koch kri­ti­siert in der Schwei­ze­ri­schen Kir­chen­zei­tung die „glau­bens­ge­fähr­den­den The­sen“ des Gra­zer Theo­lo­gen Peter Trum­mer, der eine ande­re Eucha­ri­stie­leh­re ver­kün­det als die katho­li­sche, wenn er Front macht gegen die kirch­li­che Bin­dung der Eucha­ri­stie an die Vor­ste­her­schaft des Prie­sters und gegen das prie­ster­li­che Wei­he­amt pole­mi­siert. Nach­drück­lich ver­weist Bischof Koch in die­sem Zusam­men­hang dar­auf, daß das prie­ster­li­che Amt sei­ne Wur­zeln im Neu­en Testa­ment und in der früh­kirch­li­chen Tra­di­ti­on hat, auch wenn es sich ent­wickelt hat und am Anfang noch nicht in allen Ein­zel­zü­gen vor­han­den war, wie es uns heu­te begeg­net. Er betont mit beson­de­rem Nach­druck, daß es kei­ne Eucha­ri­stie­fei­er ohne die lit­ur­gi­sche Vor­ste­her­schaft des geweih­ten Prie­sters gebe und daß die Eucha­ri­stie­fei­er die sakra­men­ta­le Fei­er der Gegen­wart des auf­er­stan­de­nen Chri­stus in sei­ner Kir­che mei­ne. Er erklärt, die heu­ti­ge Glau­bens­kri­se sei im Grun­de „eine Kri­se des Glau­bens an den auf­er­stan­de­nen Chri­stus und folg­lich auch der Eucha­ri­stie“, bei der Eucha­ri­stie gehe es um das Herz der Kir­che. (Vgl. „Die Tages­post“ vom 3. April 2003, Nr. 39.)

Unge­ach­tet der offi­zi­el­len Zurück­wei­sung der Inter­kom­mu­ni­on durch die katho­li­sche Kir­che und der inne­ren Logik die­ser Zurück­wei­sung ergeht von den nicht­ka­tho­li­schen christ­li­chen Grup­pie­run­gen immer wie­der die Ein­la­dung an die Katho­li­ken, an ihrem Abend­mahl teil­zu­neh­men, zuwei­len bedrän­gen ihre Ver­tre­ter die Katho­li­ken gar in die­sem Kon­text. Abge­se­hen davon, daß die­se Pra­xis nicht gera­de von einer ehr­li­chen und respekt­vol­len öku­me­ni­schen Gesin­nung zeugt, ist sie im Grun­de ein Angriff auf das eucha­ri­sti­sche Sakra­ment und eben­so auf das Wei­he­sa­kra­ment. Da ebnet man die ent­schei­den­den Diver­gen­zen via fac­ti ein.

Wenn die refor­ma­to­ri­schen Chri­sten so sehr inter­es­siert sind an der Kom­mu­ni­on­ge­mein­schaft mit den Katho­li­ken, so dürf­te das auch des­halb der Fall sein, weil dadurch die Nicht­an­er­ken­nung des refor­ma­to­ri­schen Abend­mahls durch die katho­li­sche Kir­che unter­lau­fen und neu­tra­li­siert, das Abend­mahl auf die Ebe­ne der Eucha­ri­stie geho­ben und schließ­lich auch das Amt der refor­ma­to­ri­schen Gemein­schaf­ten auf­ge­wer­tet wird.

Das Drän­gen der Gemein­schaf­ten der Refor­ma­ti­on zur Inter­kom­mu­ni­on auch mit den Katho­li­ken dürf­te auch einer Stra­te­gie des Über­le­bens ent­sprin­gen. Mit den Katho­li­ken kön­nen die refor­ma­to­ri­schen Chri­sten ein neu­es Poten­ti­al ansprechen.

Nicht zuletzt ist die For­de­rung der Inter­kom­mu­ni­on bedingt durch die Aus­höh­lung des Glau­bens hüben und drü­ben, spe­zi­ell des Glau­bens an die Eucha­ri­stie bzw. an das Abend­mahl. Dabei hat sich weit­hin das zwing­lia­ni­sche Sym­bol­ver­ständ­nis durch­ge­setzt, auch bei den Katholiken.

Ein gewis­ses Pro­blem sind die Aus­nah­men von dem Ver­bot der Inter­kom­mu­ni­on in der Kir­che. In einer wenig dis­zi­pli­nier­ten Insti­tu­ti­on wer­den die Aus­nah­men schnell zur Regel.

Grund­sätz­lich gilt, daß die Kir­che ihre Sakra­men­te nur jenen spen­den kann, die ihr ange­hö­ren. Das sagt schon die Ver­nunft. Daher muß jener, der die Sakra­men­te der Kir­che emp­fan­gen will, der Kir­che ange­hö­ren oder in sie ein­tre­ten. Aus­nah­men davon gibt es des­halb für die katho­li­sche Kir­che, weil das eucha­ri­sti­sche Sakra­ment nicht nur Zei­chen der Ein­heit ist, son­dern auch Quel­le der Gna­de. (Unita­tis red­in­te­gra­tio, Nr. 8; Öku­me­ni­sches Direk­to­ri­um, Nr. 55.)

Einem nicht­ka­tho­li­schen Chri­sten kann die Kom­mu­ni­on nur dann gespen­det wer­den, wenn bei ihm ein schwer­wie­gen­des geist­li­ches Bedürf­nis vor­liegt im Hin­blick auf sein Heil. (Enzy­kli­ka „Eccle­sia de Eucha­ri­stia“, Nr. 45.) Die­ses Fak­tum muß indes­sen fest ste­hen. Man kann es nicht, zumin­dest nicht im All­ge­mei­nen, ein­fach vor­aus­set­zen. Zudem müs­sen bei ihm die rech­te Dis­po­si­ti­on und der katho­li­sche Eucha­ri­stie­glau­be vor­han­den und fest­ge­stellt wor­den sein. Ist die­se Fest­stel­lung erfolgt, kann der Prie­ster dem Nicht­ka­tho­li­ken auch das Buß­sa­kra­ment und die Kran­ken­sal­bung spen­den, unter Umstän­den muß der betref­fen­de Nicht­ka­tho­lik dann auch das Buß­sa­kra­ment gar emp­fan­gen. (Codex Iuris Cano­ni­ci (1983), can. 844,  3–5; vgl. Öku­me­ni­sches Direk­to­ri­um, Nr. 129 ff; Enzy­kli­ka „Ut unum sint“, Nr. 46.) Zu der Not­la­ge gehört aber auch, was oft­mals über­se­hen wird, daß der betref­fen­de Nicht­ka­tho­lik den Amts­trä­ger der eige­nen kirch­li­chen Gemein­schaft nicht auf­su­chen kann.

Die Vor­aus­set­zung dafür, daß ein nicht­ka­tho­li­scher Christ die hei­li­ge Kom­mu­ni­on emp­fan­gen kann, ist ein irgend­wie gear­te­ter Not­stand, und es muß der katho­li­sche Eucha­ri­stie­glau­be bei ihm gege­ben sein. Ist die­ser wirk­lich vor­han­den, so impli­ziert er kon­se­quen­ter­wei­se eine Absa­ge an das evan­ge­li­sche Abend­mahl. Denn Bei­des kann nicht gül­tig sein. Hält aber ein Pro­te­stant das evan­ge­li­sche Abend­mahl nicht für gül­tig, wohl aber die katho­li­sche Eucha­ri­stie, dann erhebt sich die Fra­ge, war­um er dann nicht in die katho­li­sche Kir­che eintritt.

Ich beken­ne mich fak­tisch zur katho­li­schen Kir­che, wenn ich in ihr die Sakra­men­te emp­fan­ge, spe­zi­ell wenn ich in ihr das eucha­ri­sti­sche Sakra­ment emp­fan­ge. Das kann wie­der­um nur legi­tim sein, wenn ich mich kon­se­quent zu die­ser Kir­che beken­ne. Das heißt: Ich muß in sie ein­tre­ten und mir alle Glau­bens­wahr­hei­ten, die sie bekennt, zu Eigen machen.

Dr. theol. habil. Joseph Schu­ma­cher ist Theo­lo­gie-Pro­fes­sor an der Albert-Lud­wigs-Uni­ver­si­tät Frei­burg i. Br. Grund­la­ge des Arti­kel ist sein Vor­trag „War­um kei­ne Inter­kom­mu­ni­on?“ Der Vor­trag kann hier als PDF abge­ru­fen werden. 

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