(Augsburg) Mindestens 25 Personen müssen es sein und ihr Wohnsitz in der betreffenden Pfarrei. Der Priester darf die alte Messe dann aber nur zelebrieren wenn die betreffenden Gläubigen das 2. Vatikanische Konzil vollständig und verbindlich anerkennen. Außerdem dürfen die Gläubigen den neuen Ritus „im Prinzip nicht ausschließen“.
Unklar ist, wie die betreffenden Gläubigen ihre Verbundenheit zum 2. Vatikanischen Konzil und neuer Messe verbindlich erklären sollen.
(JF)