Bischof Mixa erläßt Ausführungsbestimmungen zur alten Messe


(Augs­burg) Min­de­stens 25 Per­so­nen müs­sen es sein und ihr Wohn­sitz in der betref­fen­den Pfar­rei. Der Prie­ster darf die alte Mes­se dann aber nur zele­brie­ren wenn die betref­fen­den Gläu­bi­gen das 2. Vati­ka­ni­sche Kon­zil voll­stän­dig und ver­bind­lich aner­ken­nen. Außer­dem dür­fen die Gläu­bi­gen den neu­en Ritus „im Prin­zip nicht ausschließen“.

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Unklar ist, wie die betref­fen­den Gläu­bi­gen ihre Ver­bun­den­heit zum 2. Vati­ka­ni­schen Kon­zil und neu­er Mes­se ver­bind­lich erklä­ren sollen.

(JF)

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