Die gewöhnliche Basis läßt sich vom Rom nicht stören


Es sind har­te Tage für basis­de­mo­kra­ti­sche Katho­li­ken ange­bro­chen. Für sie neh­men die Hiobs­bot­schaf­ten kein Ende: Der Vati­kan führt die latei­ni­sche Mes­se wie­der ein und will die Pro­te­stan­ten nicht als gleich­wer­ti­ge Kir­che aner­ken­nen. Die „Basis“ ist brüs­kiert. „Wir kön­nen uns nicht lei­sten, die Grä­ben zwi­schen Katho­li­ken und Pro­te­stan­ten wie­der zu ver­tie­fen“, sagt bei­spiels­wei­se Char­lie Wenk, katho­li­scher Pfarr­be­auf­trag­ter in der öku­me­ni­schen Gemein­de Hal­den in St. Gal­len. Die Öku­me­ne ist für ihn der ein­zig gang­ba­re Weg.

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Vie­le Prie­ster sehen wie Pfar­rer Georg Schmucki (Uzwil­ler) das Pro­blem, wie man heu­te die Grund­wer­te des Glau­bens über­zeu­gend ver­kün­den und leben kön­ne: „Dabei öff­net sich eine immer grö­ße­re Kluft zwi­schen der offi­zi­el­len Dok­trin des Vati­kans und der kon­kre­ten Glau­bens- und Lebens­wirk­lich­keit an der Kirchenbasis.“

Um zu trick­sen haben „fort­schritt­li­che“ Prie­ster und Lai­en­theo­lo­gen Stra­te­gien ent­wickelt um die Vor­ga­ben aus Rom mit juri­sti­schen Tricks aus­zu­he­beln. Oder aber sie igno­rie­ren die­se schlichtweg:

  • Trau­un­gen: Wenn ein katho­li­sches Paar hei­ra­ten will, muß ein Prie­ster anwe­send sein. Doch Prie­ster gibt es kaum noch. Des­halb lei­tet ein „Lai­en­theo­lo­ge“ die Trau­ung. Auf dem Papier ist den­noch der Prie­ster ver­ant­wort­lich: Er argu­men­tiert, gei­stig bei der Trau­ung anwe­send zu sein – und hat sich nur phy­sisch vom „Lai­en­theo­lo­gen“ ver­tre­ten lassen.
  • Tau­fen: Im Prin­zip sol­len nur Prie­ster tau­fen. Außer es hand­le sich um einen Not­fall. Bei­spiels­wei­se wenn ein Neu­ge­bo­re­nes zu ster­ben droht, aber kein Prie­ster anwe­send ist. Die „Basis“ argu­men­tiert, wegen des Prie­ster­man­gels herr­sche eine per­ma­nen­te Not. Des­halb dürf­ten auch Gemein­de­lei­ter, die kei­ne Prie­ster sind, Kin­der taufen.
  • Beer­di­gun­gen: Wie für Tau­fen und Trau­un­gen sind auch für Beer­di­gun­gen Prie­ster zustän­dig. Trotz­dem beer­di­gen an vie­len Orten der Schweiz nicht geweih­te Pfar­rei­lei­ter die Verstorbenen.
  • Schwu­le und Les­ben: Gleich­ge­schlecht­li­che Pra­xis ist eine Abwei­chung von den Gebo­ten. Den­noch gibt es in der Schweiz Prie­ster, die gleich­ge­schlecht­li­che Paa­re seg­nen. Vor­aus­set­zung sei aber, daß die­se zu einer ver­bind­li­chen Part­ner­schaft Ja sagen wür­den, meint ein Prie­ster, der dies praktiziert.
  • Geschie­de­ne Ehe­part­ner: Die Ehe ist nicht auf­lös­bar. Des­halb darf auch nie­mand zwei Mal in der Kir­che hei­ra­ten. Es gibt in der Schweiz jedoch Prie­ster, die Geschie­de­nen in einer neu­en, ernst­haf­ten Bezie­hung den Segen ertei­len – und zwar im Rah­men einer öffent­li­chen Fei­er in der Kirche.
  • Eucha­ri­stie­fei­er mit Pro­te­stan­ten: Die so genann­te Inter­ze­le­bra­ti­on, bei der ein Prie­ster und ein pro­te­stan­ti­scher Pfar­rer zusam­men Eucha­ri­stie fei­ern, ist nach Kir­chen­recht unter Andro­hung von schwe­ren Stra­fen ver­bo­ten. Eben­falls ver­bo­ten ist es, Pro­te­stan­ten pau­schal zur Teil­nah­me an der hei­li­gen Kom­mu­ni­on ein­zu­la­den. Trotz­dem gibt es in der Schweiz Gemein­den, in denen bei­des gän­gi­ge Pra­xis ist.
  • Gemein­de­lei­tung: Nach Kir­chen­recht ist der Pfar­rer ver­ant­wort­li­cher Lei­ter einer Kirch­ge­mein­de. Weil es aber längst nicht mehr für jede Gemein­de einen Pfar­rer gibt, sind die­se oft nur noch auf dem Papier für eine Gemein­de zustän­dig. In Tat und Wahr­heit lei­tet dann eine „Lai­en­theo­lo­gin“ oder ein „Lai­en­theo­lo­gie“ die gesam­te Arbeit in der Pfarrei.
  • Pre­digt von Lai­en­theo­lo­gen: Es dür­fen in einer Eucha­ri­stie­fei­er nur Prie­ster pre­di­gen. Lai­en kön­nen in Aus­nah­me­fäl­len bei so genann­ten Wort­got­tes­dien­sten ohne Kom­mu­ni­on eine Pre­digt hal­ten. Trotz­dem ist die Lai­en­pre­digt bei Eucha­ri­stie­fei­ern vor allem in der Deutsch­schweiz gang und gäbe.

Bischö­fe sind nicht beunruhigt
So lang die Liste der Wider­sprü­che zwi­schen vati­ka­ni­scher Dok­trin und kirch­li­cher Pra­xis auch ist: Bei der Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz betrach­tet man dies nicht als gra­vie­ren­des Pro­blem: „Man muß dies zwar ernst neh­men, aber nicht dra­ma­ti­sie­ren“, sagt Spre­cher Wal­ter Mül­ler. So gebe es auch beim Staat ein Span­nungs­ver­hält­nis zwi­schen dem Gesetz und der Pra­xis. „Das gehört zum Menschen.“

(Urs Roh­ner)

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