(Vatikan) Zum ersten Mal in seinem Pontifikat hat Papst Benedikt XVI. eine Anweisung getroffen, die das Verfahren bei der Papstwahl durch die Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle betrifft. In einem so genannten „Motu Proprio“, das heute veröffentlicht wurde, stellt der Papst eine frühere Regel wieder her. Danach ist für eine gültige Wahl eines Papstes unabdingbar, daß zwei Drittel der anwesenden, wahlberechtigten Kardinäle für ihn stimmen. Der Originaltext befindet sich auf der Seite des Vatikans.
(Radio Vatikan/ JF)