(Köln) Das Landgericht Köln hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Kölner Kabarettisten Jürgen Becker erlassen. Danach darf er Kardinal Joachim Meisner nicht mehr als „Haßprediger“ bezeichnen. Das gab heute das Erzbistum Köln bekannt.
In einem Interview, das am 15. Juni 2007 in der Kölner Tageszeitung „Express“ erschienen war, hatte Becker auf die Frage nach seiner Meinung zum geplanten Moscheebau und mit Blick auf Kardinal Meisner gesagt: „In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zum anderen zu wechseln, bringt nichts.“
Mit seinem Beschluß folgte das Gericht der Auffassung des Anwalts des Erzbistums, wonach diese Aussage eine Beleidigung und ein Angriff auf die Ehre des Kardinals sei. Unter „Haßpredigern“ verstehe man Personen, die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalteten und zu Gewalt aufriefen. In diesem Sinn werde der Begriff insbesondere in den Medien verwendet.
Das Gericht hat angeordnet, daß Becker seine Aussage nicht wiederholen darf. Hält er sich nicht daran, droht ihm die Verhängung eines Ordnungsgelds bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Die Einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Regelung. Die Gegenseite kann dagegen Widerspruch einlegen, was zu einem Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung führen würde, oder sie kann eine Unterlassungserklärung abgeben und damit die Angelegenheit erledigen.
(JF)