Landesregierung stoppt vorerst Jungengymnasium


(Pots­dam) Das bran­den­bur­gi­sche Bil­dungs­mi­ni­ste­ri­um hat am Mitt­woch den Antrag einer Eltern­in­itia­ti­ve zur Grün­dung eines Jun­gen­gym­na­si­um abge­lehnt. Rund ein Drit­tel der Eltern sind Mit­glie­der von Opus Dei. Ein Jun­gen­gym­na­si­um wider­spre­che dem gesetz­li­chen Grund­satz einer gemein­sa­men Unter­rich­tung von Jun­gen und Mäd­chen, teil­te das Mini­ste­ri­um mit. Auch die Stadt Pots­dam hat­te sich gegen das Jun­gen­gym­na­si­um ausgesprochen.

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„Wir bedau­ern, daß dem Mini­ste­ri­um der Mut zu einer zukunfts­wei­sen­den Ent­schei­dung gefehlt hat. Die Chan­ce, die Viel­falt und Tole­ranz im Schul­an­ge­bot zu erhö­hen, wird ver­paßt“, erklär­te der Vor­sit­zen­de der „Initia­ti­ve Freie Schu­len Bran­den­burg e.V.“ Chri­stoph Rüs­sel. „Inzwi­schen ver­ste­hen wir uns immer mehr auch als Anwalt für die vie­len Eltern und Kin­der, die die­se Schu­le aus­drück­lich wün­schen und uns gebe­ten haben, nicht auf­zu­ge­ben. Wir wer­den uns wei­ter für ihre Rech­te und ihre Wahl­frei­heit einsetzen.“

Ein rei­nes Jun­gen- bzw. Mäd­chen­gym­na­si­um dient dazu, den ent­wick­lungs­spe­zi­fi­schen Beson­der­hei­ten von Schü­lern und Schü­le­rin­nen gerecht zu wer­den und für bei­de Geschlech­ter eine opti­ma­le Bil­dung zu gewähr­lei­sten. „Die­se Ent­schei­dung des Bil­dungs­mi­ni­ste­ri­ums über­geht das grund­ge­setz­lich ver­bürg­te Eltern­recht, alter­na­ti­ve Schul­for­men für ihre Kin­der zu wäh­len, wie es in ande­ren Bun­des­län­dern in über 100 Jun­gen- und Mäd­chen­gym­na­si­en mit Erfolg prak­ti­ziert wird,“ erklär­te Rüssel.
Ent­schei­dung juri­stisch nicht haltbar
Der Ver­wal­tungs­ju­rist Pro­fes­sor Ulrich Häde von der Euro­pa-Uni­ver­si­tät Via­dri­na in Frank­furt (Oder), bezwei­fel­te gegen­über dem Focus die Stich­hal­tig­keit der Ableh­nung. Das Gebot der Koedu­ka­ti­on gel­te nicht für pri­va­te Schu­len. Das Schul­ge­setz beschrän­ke die Anwend­bar­keit auf Schu­len in öffent­li­cher Trä­ger­schaft. „Jeden­falls aus die­sem Grund dürf­te die Geneh­mi­gung für eine pri­va­te Mäd­chen- oder Jun­gen­schu­le nicht ver­sagt wer­den“, sag­te Häde. „Eine Schu­le kann auch dann Ersatz­schu­le sein, wenn sie von dem für staat­li­che Schu­len gel­ten­den Koedu­ka­ti­ons­grund­satz abweicht. Einen Ver­fas­sungs­ver­stoß sehe ich dar­in nicht.“

Merkwürdige „Konkurrenz“ aus Berlin

Über­ras­schend möch­te jetzt das Erz­bis­tum Ber­lin ein Gym­na­si­um in Pots­dam eröff­nen, aller­dings für Jun­gen und Mäd­chen. Dafür wird die geplan­te Eröff­nung einer katho­li­schen Grund­schu­le um ein Jahr verschoben.

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(JF)

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