(Berlin) Der Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestags beriet heute das Gewebegesetz, morgen soll der Entwurf am späten Abend bereits im Plenarsaal verabschiedet werden. Die katholische Kirche übt jedoch deutliche Kritik am Verfahren wie am Gesetzestext selbst. Dessen voller Titel lautet: „Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Zellen und Geweben“. Es soll Transplantationen sicherer machen. Der Anwendungsbereich des Transplantationsgesetzes soll damit erweitert werden, auf Knochenmark, embryonale und fötale Organe und Gewebe sowie auf Stammzellen. Vorgesehen sind außerdem neue Dokumentations- und Meldepflichten für die Rückverfolgung verpflanzter Organe oder Zellen vom Empfänger zum Spender und umgekehrt.
Das Gesetz werde „durchgepeitscht“, ohne daß den Abgeordneten ausreichend Zeit zur Information bliebe, sagte der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten.
Es sind sehr viele Änderungsanträge eingebracht worden. Einige Punkte sind Gott sei Dank bereits berücksichtigt worden. Was wir jetzt vor allem kritisieren, ist, daß nichteinwilligungsfähige Personen als mögliche Knochenmarkspender künftig in Frage kommen. Ich möchte das verdeutlichen: Ein Kind ist nicht einwilligungsfähig – das gilt auch beispielsweise für behinderte oder erkrankte Menschen. Jetzt kann es passieren, daß ein anderer über ihn befindet, ob er als Knochenmarkspender auftritt. Das kann zum Beispiel dazu führen, daß Kinder nur zu dem Zweck gezeugt werden, daß sie als mögliche Knochenmarkspender in Frage kommen. Das haben wir natürlich stark kritisiert. Ein nicht einwilligungsfähiger Mensch darf nicht dafür benutzt werden.“
Auch von Ärzteseite gibt es Einwände wegen einer drohenden Kommerzialisierung. Das Gesetz soll den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben regeln und setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2004 um. Für die Befürworter geht es also um die Anpassung an europäischen Regeln.
„Wir haben ja immer wieder das Problem auf europäischer Ebene, Richtlinien erlassen werden, die hier in Deutschland oder allgemein auf nationaler Ebene diskutiert werden. Diese Richtlinien sind dann Gesetz und müssen im nationalen Recht umgesetzt werden. Wir haben das immer wieder gehabt, auch bei anderen Themen des Lebensschutzes. Das kritisieren wir, aber da können wir der EU nicht den Vorwurf machen sondern der Öffentlichkeit, daß sie nicht wach genug darauf achtet, wenn diese Richtlinien verfaßt werden und dafür keine breite Öffentlichkeit hergestellt wird.“
(Radio Vatikan)