Irene Khan AI: „Es gibt kein Recht auf Leben für einen Fötus“


(London/​ Ber­lin) Die „Menschenrechts“-Organisation Amne­sty Inter­na­tio­nal hat ihren Ent­schei­dungs­pro­zeß in der Fra­ge, ob man sich für Abtrei­bung ein­set­zen will, abge­schlos­sen. Das Inter­na­tio­na­le Exe­ku­tiv­ko­mi­tee habe beschlos­sen, so der Spre­cher der deut­schen ai-Sek­ti­on, Dawid Bartelt, gegen­über Katho­li­sches, daß die „poli­ti­schen“ Posi­tio­nen: „straf­frei­er Zugang zu Abtrei­bung, Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des medi­zi­ni­schen Per­so­nals“ (wel­ches die Ermor­dung durch­führt) nun in die prak­ti­sche Arbeit über­nom­men wer­den. Kon­kre­te Aktio­nen sind im der­zei­ti­gen Sta­di­um noch nicht in Pla­nung, wer­den dem­nächst aber erarbeitet.

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Der ai-Spre­cher erklär­te zwar wört­lich „es gibt kein Recht auf Abtrei­bung“, nennt aber Bedin­gun­gen, bei denen sich ai für Abtrei­bung ein­set­zen wird: Schwan­ge­re nach Ver­ge­wal­ti­gung, Inzest und bei Lebens­ge­fahr sol­len dann ein Recht auf Abtrei­bung haben.

Damit ist ai die erste Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on, die ein ele­men­ta­res Grund­recht: „Das Recht auf Leben“ auf­gibt und sich aktiv für Unrecht ein­set­zen will.

Ai hat damit nicht nur die mora­li­sche Berech­ti­gung ver­lo­ren, sich Men­sch­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on zu nen­nen, son­dern begibt sich auch in eine Inkon­se­quen­te Hal­tung zwi­schen direk­ter Ermor­dung unge­bo­re­ner und direk­ter Ermor­dung gebo­re­ner Men­schen. Die­se Inkon­se­quenz wird ai nur auf zwei Wegen lösen kön­nen. Das Grund­recht auf Leben wie­der unein­ge­schränkt jedem Men­schen zuzu­ge­ste­hen, oder das Tötungs­recht auch auf bereits gebo­re­nes Men­schen­le­ben aus­zu­deh­nen. Letz­te­res ist auf Dau­er zu befürch­ten. So wie die­je­ni­gen euro­päi­schen Staa­ten, die zuerst die Abtrei­bung erlaub­ten, inzwi­schen die Eutha­na­sie ein­führ­ten, wird wahr­schein­lich auch ai bald zu jenen gehö­ren, die auf ähn­li­chem Wege ande­ren Men­schen das Recht auf Leben bestreiten.

(Jens Falk)

Sie­he auch:
Das grund­sätz­li­che Recht eines Men­schen ist das Recht auf Leben
Abtrei­bung als Menschenrecht?
Recht auf Leben bedeu­tet nicht nur Abschaf­fung der Todes­stra­fe, son­dern auch Schutz des unge­bo­re­nen Lebens
War das gut? – Amne­sty Inter­na­tio­nal, einst ange­tre­ten, das Leben Gefan­ge­ner zu schüt­zen, ent­wickelt sich unter Ire­ne Khan zu einem Gemischt­wa­ren­la­den für Mora­len aller Art. Jetzt soll sogar Abtrei­bung zum Men­schen­recht erklärt werden.

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