Verbrauchende Embryonenforschung soll europaweit zugelassen werden


„Es darf kei­ne Fremd­nut­zung mensch­li­chen Lebens geben“, for­dert Mecht­hild Löhr, Vor­sit­zen­de der CDL (Christ­de­mo­kra­ten für das Leben), im Hin­blick auf eine wich­ti­ge EU-Ver­ord­nung, über die das EU-Par­la­ment am Mitt­woch abstimmt. Die­se öff­net in dop­pel­ter Wei­se einer Ver­fü­gung über mensch­li­ches Leben den Weg: Erstens umfaßt die Ver­ord­nung die Zulas­sung neu­ar­ti­ger The­ra­pien mit Ein­schluß des Ein­griffs in die mensch­li­che Keim­bahn, d.h. die künst­li­che Ver­än­de­rung des Erb­gu­tes in Ei- und Samen­zel­len, die somit auch an alle Nach­fah­ren des Betref­fen­den ver­erbt wer­den. Zwei­tens kom­mer­zia­li­siert die Ver­ord­nung den mensch­li­chen Leib und sei­ne Ver­nut­zung durch eine euro­pa­wei­te Zulas­sung von Prä­pa­ra­ten, zu deren Her­stel­lung mensch­li­che Embryo­nen getö­tet wer­den oder für die Mensch-Tier-Misch­we­sen (Chi­mä­ren) her­ge­stellt und wie­der ver­nich­tet wer­den. Für bei­de Ver­fah­ren wer­den mensch­li­che Ei- und /​ oder Samen­zel­len benö­tigt und ver­braucht. In Deutsch­land sind die­se Metho­den bis­her nicht zuläs­sig und untersagt.

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Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel bestä­tig­te in einem Schrei­ben an die CDL noch im Okto­ber 2006: „Es darf kei­ne Ver­fü­gung über das Leben geben“. Kaum ein hal­bes Jahr spä­ter setzt sie sich als deut­sche Rats­prä­si­den­tin nun aktiv für den genann­ten EU-Ver­ord­nungs­vor­schlag ein, der das mensch­li­che Leben in einem bis­her nicht gekann­ten Maße der Ver­fü­gung und Ver­nut­zung preis­gibt. Dies steht nicht nur im Wider­spruch zu ihren eige­nen Wor­ten, son­dern auch im völ­li­gen Wider­spruch zur deut­schen Rechts­la­ge, zu frü­he­ren EU-Ver­ein­ba­run­gen und zum Votum des Rechts­aus­schus­ses des Europa-Parlaments.

Bis­her sind die ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten für die Rege­lung der Stamm­zell­for­schung zustän­dig. Der EU-Ver­ord­nungs­vor­schlag bezieht neu auch die For­schung an embryo­na­len Stamm­zel­len mit ein, was von der deut­schen EU-Rats­prä­si­den­tin Mer­kel unter­stützt wird. Dies, obwohl gel­ten­des deut­sches Recht dage­gen spricht und auch die EU bei den Ver­hand­lun­gen zum 7. EU-For­schungs­rah­men­pro­gramm für die Zeit von 2007–2013 eine Har­mo­ni­sie­rung für die Embryo­nen­for­schung auf euro­päi­scher Ebe­ne aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen hatte.

„Auch das Argu­ment, für alle EU-Bür­ger müs­se Sicher­heit und Zugäng­lich­keit in bezug auf neu­ar­ti­ge Pro­duk­te herr­schen, ist Augen­wi­sche­rei und soll nur den tat­säch­lich geplan­ten ethi­schen Damm­bruch bemän­teln.“ so Löhr. Bereits heu­te sieht sich das Gesund­heits­we­sen ange­sichts der wach­sen­den Kosten zu ein­schnei­den­den Refor­men gezwun­gen. Medi­ka­men­te und Pro­duk­te aus der Embryo­nen­for­schung redu­zie­ren die Gesund­heits­ko­sten kei­nes­wegs. Vor­aus­seh­bar ist ein wei­te­res Sich-Öff­nen der Sche­re zwi­schen Rei­chen, die sich „Gesund­heit“ lei­sten kön­nen, und weni­ger Bemit­tel­ten, die trotz for­ma­ler Zugäng­lich­keit wegen finan­zi­el­ler Bar­rie­ren davon aus­ge­schlos­sen blie­ben. Zudem droht die Gefahr, daß die „Gesund­heit“ Rei­cher zuneh­mend auf Kosten Armer geht. Davon zeugt der ent­wür­di­gen­de und für die betrof­fe­nen Frau­en gesund­heits­ge­fähr­den­de Han­del mit Eizel­len und Embryo­nen von Rumä­nin­nen, wie er im März 2005 gera­de auch das EU-Par­la­ment beschäf­tigt hat.

„Die Unver­füg­bar­keit des Lebens for­dert abso­lu­ten Schutz. Die Tötung von Embryo­nen und eine Kom­mer­zia­li­sie­rung des mensch­li­chen Kör­pers müs­sen in Deutsch­land drin­gend ver­hin­dert wer­den.“ Das Vor­ge­hen der Bun­des­re­gie­rung lie­ge zwar auf Linie der SPD-Pro­gram­ma­tik, sei aber mit den poli­ti­schen Grund­po­si­tio­nen der Christ­de­mo­kra­ten bis­her unver­ein­bar gewesen.

(CDL/​ JF)

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