„Es darf keine Fremdnutzung menschlichen Lebens geben“, fordert Mechthild Löhr, Vorsitzende der CDL (Christdemokraten für das Leben), im Hinblick auf eine wichtige EU-Verordnung, über die das EU-Parlament am Mittwoch abstimmt. Diese öffnet in doppelter Weise einer Verfügung über menschliches Leben den Weg: Erstens umfaßt die Verordnung die Zulassung neuartiger Therapien mit Einschluß des Eingriffs in die menschliche Keimbahn, d.h. die künstliche Veränderung des Erbgutes in Ei- und Samenzellen, die somit auch an alle Nachfahren des Betreffenden vererbt werden. Zweitens kommerzialisiert die Verordnung den menschlichen Leib und seine Vernutzung durch eine europaweite Zulassung von Präparaten, zu deren Herstellung menschliche Embryonen getötet werden oder für die Mensch-Tier-Mischwesen (Chimären) hergestellt und wieder vernichtet werden. Für beide Verfahren werden menschliche Ei- und / oder Samenzellen benötigt und verbraucht. In Deutschland sind diese Methoden bisher nicht zulässig und untersagt.
Bundeskanzlerin Merkel bestätigte in einem Schreiben an die CDL noch im Oktober 2006: „Es darf keine Verfügung über das Leben geben“. Kaum ein halbes Jahr später setzt sie sich als deutsche Ratspräsidentin nun aktiv für den genannten EU-Verordnungsvorschlag ein, der das menschliche Leben in einem bisher nicht gekannten Maße der Verfügung und Vernutzung preisgibt. Dies steht nicht nur im Widerspruch zu ihren eigenen Worten, sondern auch im völligen Widerspruch zur deutschen Rechtslage, zu früheren EU-Vereinbarungen und zum Votum des Rechtsausschusses des Europa-Parlaments.
Bisher sind die einzelnen Mitgliedstaaten für die Regelung der Stammzellforschung zuständig. Der EU-Verordnungsvorschlag bezieht neu auch die Forschung an embryonalen Stammzellen mit ein, was von der deutschen EU-Ratspräsidentin Merkel unterstützt wird. Dies, obwohl geltendes deutsches Recht dagegen spricht und auch die EU bei den Verhandlungen zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für die Zeit von 2007–2013 eine Harmonisierung für die Embryonenforschung auf europäischer Ebene ausdrücklich ausgeschlossen hatte.
„Auch das Argument, für alle EU-Bürger müsse Sicherheit und Zugänglichkeit in bezug auf neuartige Produkte herrschen, ist Augenwischerei und soll nur den tatsächlich geplanten ethischen Dammbruch bemänteln.“ so Löhr. Bereits heute sieht sich das Gesundheitswesen angesichts der wachsenden Kosten zu einschneidenden Reformen gezwungen. Medikamente und Produkte aus der Embryonenforschung reduzieren die Gesundheitskosten keineswegs. Voraussehbar ist ein weiteres Sich-Öffnen der Schere zwischen Reichen, die sich „Gesundheit“ leisten können, und weniger Bemittelten, die trotz formaler Zugänglichkeit wegen finanzieller Barrieren davon ausgeschlossen blieben. Zudem droht die Gefahr, daß die „Gesundheit“ Reicher zunehmend auf Kosten Armer geht. Davon zeugt der entwürdigende und für die betroffenen Frauen gesundheitsgefährdende Handel mit Eizellen und Embryonen von Rumäninnen, wie er im März 2005 gerade auch das EU-Parlament beschäftigt hat.
„Die Unverfügbarkeit des Lebens fordert absoluten Schutz. Die Tötung von Embryonen und eine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers müssen in Deutschland dringend verhindert werden.“ Das Vorgehen der Bundesregierung liege zwar auf Linie der SPD-Programmatik, sei aber mit den politischen Grundpositionen der Christdemokraten bisher unvereinbar gewesen.
(CDL/ JF)