Organentnahmen sollen weiter steigen


Dem natio­na­len Ethik­rat sind die bis­her ent­nom­me­nen Orga­nen zu wenig. „Die Hoff­nung, das Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz von 1997 wer­de zu einer Stei­ge­rung der Organ­spen­den füh­ren, hat sich nicht erfüllt. Es gibt Anhalts­punk­te dafür, daß die Grün­de nicht nur in orga­ni­sa­to­ri­schen Defi­zi­ten des Gesund­heits­sy­stems lie­gen, son­dern auch in der gesetz­li­chen Rege­lung, die die post­mor­ta­le Organ­spen­de von der aus­drück­lich erklär­ten Zustim­mung der Spen­der bzw. ihrer Ange­hö­ri­gen abhän­gig macht.“

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Der Rat schlägt vor, daß nun Orga­ne ent­nom­men wer­den sol­len, wenn kein aus­drück­li­cher Wider­spruch vor­liegt. Außer­dem sol­len Kli­ni­ken gesetz­lich ver­pflich­tet wer­den, poten­zi­el­le post­mor­ta­le Organ­spen­der zu melden.

Orga­ne wer­den Men­schen der­zeit ent­nom­men, die noch nicht ver­stor­ben sind, aber sich nach Mei­nun­gen der Medi­zi­ner im Ster­ben befin­den. Es wur­de eigens dafür der Begriff Hirn­tod erfun­den. Gemeint ist, daß der poten­zi­el­le Spen­der noch funk­ti­ons­fä­hi­ge nicht abge­stor­be­ne Orga­ne hat, aber selbst nicht ohne die soge­nann­te Appa­ra­te­me­di­zin lebens­fä­hig ist. Die Ent­nah­me der Orga­ne, vor allem der lebens­wich­ti­gen, dürf­te das eigent­li­che Ster­ben auslösen.

(JF)

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