Euthanasie in Rußland: Parlament regt öffentliche Diskussion an


Der sozi­al­po­li­ti­sche Aus­schuß des Föde­ra­ti­ons­ra­tes wider­legt Mel­dun­gen, daß er an einem Eutha­na­sie-Gesetz arbei­tet, das die Ster­be­hil­fe in Ruß­land erlaubt. Aus­schuß­lei­te­rin Valen­ti­na Petren­ko bestä­tig­te aber, daß Doku­men­te zur Situa­ti­on der Schwer­kran­ken und zur Aktua­li­tät des Eutha­na­sie-Pro­blems in Ruß­land an medi­zi­ni­sche Fach­krei­se geschickt wurden.

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„Wir haben kei­nen Gesetz­ent­wurf geschaf­fen, es gibt kei­nen Text“, sag­te sie am Diens­tag RIA Novosti.

Der Aus­schuß habe ledig­lich „Dis­kus­si­ons­ma­te­ria­li­en“ an medi­zi­ni­sche Fach­krei­se gerich­tet, sag­te Petren­ko. „Es geht dar­um, das Pro­blem Eutha­na­sie, das in Russ­land exi­stiert, zu studieren.“

Außer­dem sprach Petren­ko davon, daß der Aus­schuss vie­le Brie­fe und Mei­nun­gen „von kran­ken Men­schen erhält, in denen geäu­ßert wird, daß die Eutha­na­sie in meh­re­ren euro­päi­schen Län­dern erlaubt sei und auch in Russ­land ein­ge­führt wer­den müsse.

Vie­le sind der Mei­nung, daß die Lücke in unse­rem Gesetz­sy­stem in Bezug auf Eutha­na­sie unzu­läs­si­gen Hand­lungs­spiel­raum ohne jeg­li­che gesetz­li­chen Sank­tio­nen ein­räu­me, sag­te Petrenko.

Der Föde­ra­ti­ons­rat kön­ne das Pro­blem nicht außer Acht las­sen, weil die Reso­nanz wirk­lich groß sei, sag­te Petrenko.

Dabei bemerk­te sie, daß der Aus­schuß vor­erst nur vor­ge­schla­gen hat, eine mög­li­che Ein­füh­rung der Eutha­na­sie zu bespre­chen und über das The­ma im Gan­zen zu diskutieren.

„Der Gesetz­ent­wurf, den wir mög­li­cher­wei­se spä­ter erstel­len, wird nicht unbe­dingt ‚ja’ zur Eutha­na­sie sagen. Viel­leicht wird im Gegen­teil die Stra­fe ver­schärft“, sag­te Valen­ti­na Petrenko.

Wenn Ruß­lands medi­zi­ni­sche Gemein­schaft sich gegen die Eutha­na­sie-Ein­füh­rung stellt, soll das Gesetz gar nicht erst ent­wickelt werden.

„Doch wir wol­len die Öffent­lich­keit durch die Dis­kus­si­on war­nen, daß nie­mand jeg­li­che Hand­lun­gen in die­se Rich­tung unter­neh­men kann, solan­ge es kein Eutha­na­sie-Gesetz gibt“, sag­te die Lei­te­rin des Ausschusses.

(RIA Novo­sti)

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