Das grundsätzliche Recht eines Menschen ist das Recht auf Leben


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Karl Hafen ist seit 1995 Geschäfts­füh­ren­der Vorsitzender
und seit 1978 Mit­ar­bei­ter der IGFM. Er stu­dier­te Architektur
und zusätz­lich Sozi­al­ar­beit. Bild: IGFM/​ Chri­stoph Rüttger

Die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM) wur­de 1972 in Frank­furt (M.) gegrün­det und ist bekannt gewor­den durch die Schwer­punk­t­ar­beit Ost­eu­ro­pa. Vor allem in der Zeit 1975 bis kurz nach der Wen­de erreich­te die IGFM Zuspruch und Aner­ken­nung, als sie sich uner­müd­lich für die Umset­zung der Men­schen­rech­te auf der Grund­la­ge der Schluß­ak­te von Hel­sin­ki in der „DDR“ und den Ost­block­staa­ten ein­setz­te. Auf Grund die­ser Arbeit wur­de die IGFM von zahl­rei­chen Geheim­dien­sten der Ost­block­staa­ten und vor allem vom Mini­ste­ri­um für Staats­si­cher­heit (MfS) „bear­bei­tet“. Unter ande­rem wur­den in West­me­di­en Ver­leum­dungs­kam­pa­gnen lan­ciert auf deren Grund­la­ge noch heu­te Bei­trä­ge und Arti­kel über die IGFM erscheinen.

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Ein Haupt­the­ma der heu­ti­gen Arbeit der deut­schen Sek­ti­on der IGFM ist der Ein­satz für ver­folg­te Chir­sten und Reli­gi­ons­frei­heit. Mit Karl Hafen dem Geschäft­füh­ren­den Vor­sit­zen­den sprach Jens Falk.

35 Jah­re IGFM, wie sieht die Bilanz Ihrer Men­schen­rechts­ar­beit aus? Wo haben Sie Ihre Kernkompetenz?

Von einer Bilanz von 35 Jah­ren zu spre­chen ist sehr schwie­rig. Es gibt auch in einer Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Zei­ten gro­ßer Erfol­ge und Zei­ten gerin­ge­rer Erfol­ge. Zunächst ist die Frei­las­sung eines jeden poli­ti­schen Gefan­ge­nen oder jedes poli­tisch Ver­folg­ten ein Erfolg für sich allein. Wirk­lich gro­ße Erfol­ge hat es in der Zeit von 1975 bis zur Wen­de und viel­leicht kur­ze Zeit danach gege­ben, als die Schluß­ak­te von Hel­sin­ki sich in Ost­eu­ro­pa lang­sam durch­zu­set­zen begann und wir an die­sem Pro­zeß betei­ligt waren.

Heu­te ist Erfolg, wenn man es schafft in Län­der hin­ein­zu­ge­hen, zum Bei­spiel der ehe­ma­li­gen Sowjet­uni­on, um dort unge­straft über Men­schen­rech­te berich­ten zu dür­fen. Das haben wir getan, zum Bei­spiel durch geför­der­te EU-Pro­jek­te für den Auf­bau der zivi­len Gesell­schaft in Ruß­land, für die Huma­ni­sie­rung des Straf­voll­zugs in der Ukrai­ne, für die Huma­ni­sie­rung des Mili­tär­we­sens, also die Abschaf­fung der Dedows­cht­schi­na, d.h. die Herr­schaft der Län­ger­die­nen­den gegen­über den Jüngern.
Das, wür­de ich sagen, sind gro­ße Erfol­ge; anson­sten bleibt uns immer wei­ter die Arbeit im klei­nen , d.h. hier einen poli­ti­schen Gefan­ge­nen frei­be­kom­men, da ein öffent­li­ches Wort durch­set­zen, hier sel­ber Unter­richt für Men­schen in Dik­ta­tu­ren lei­sten, wie wir das im ver­gan­ge­nen Jahr in Viet­nam haben tun kön­nen, indem wir jun­ge Juri­sten per Inter­net über huma­ni­tä­re Völkerrechte
unter­rich­tet haben.

Und die Kernkompetenz.

Die Kern­kom­pe­tenz der deut­schen Sek­ti­on der IGFM liegt nach wie vor in der Beob­ach­tung der bür­ger­li­chen und poli­ti­schen Rech­te und der För­de­rung die­ser Gedan­ken in Osteuropa.

In Ihrem Tätig­keits­be­richt hoben Sie die Kom­pe­tenz der IGFM in der Fra­ge Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Kuba beson­ders hervor.

Kuba ist ein Land in Latein­ame­ri­ka, das in beson­de­ren Maße und vor allen Din­gen über einen lan­gen Zeit­raum immer noch poli­ti­sche Ver­fol­gung prak­ti­ziert und in dem immer noch sehr vie­le, näm­lich über 200 bis 300 poli­ti­sche Gefan­ge­ne inhaf­tiert sind. Wäh­rend in vie­len ande­ren latein­ame­ri­ka­ni­schen Staa­ten in den 80iger Jah­ren die Mili­tär­dik­ta­tu­ren über­wun­den wer­den konn­ten, hat in Kuba die­ser Wan­del noch nicht statt­ge­fun­den. Seit mehr als 47 Jah­ren wer­den in Kuba die Men­schen­rech­te mas­siv verletzt.
Nun haben wir in Kuba zwei Pro­blem­fel­der. Ein­mal das Pro­blem Castro für Kuba und dann Guan­ta­na­mo auf Kuba als ame­ri­ka­ni­sches Desa­ster mit all sei­nen Fol­gen. Hier ver­ur­tei­len wir natür­lich die US-Ame­ri­ka­ner, die sich einer­seits die Men­schen­rech­te auf die eige­ne Fah­ne geschrie­ben haben, aber ande­rer­seits die Gefan­ge­nen so fest­hal­ten, wie es nicht dem Völ­ker­recht ent­spricht. Sie bre­chen das Völ­ker­recht und ver­let­zen Men­schen­rech­te. Auf der ande­ren Sei­te bleibt unser Schwer­punkt aber wei­ter­hin das Kuba von Castro, weil wir den dor­ti­gen poli­ti­schen Gefan­ge­nen und den Angehörigen
wirk­sam hel­fen können.

Wie reagie­ren Wirt­schaft und Poli­tik auf Ihre Arbeit? Sind Men­schen­rechts­the­men der IGFM unbe­que­me Themen?

Die­se The­men sind natür­lich unbe­que­me The­men. Es hat sich aller­dings auch etwas am Inter­es­se der Poli­tik als sol­ches ver­än­dert. Wäh­rend nach der Ver­öf­fent­li­chung der Schluß­ak­te von Hel­sin­ki nahe­zu die gesam­te Poli­tik, zumin­dest im Westen, das The­ma Men­schen­rech­te über­nahm und auch das The­ma gegen­über der Poli­tik der Staa­ten Ost­eu­ro­pas instru­men­ta­li­sier­te, sind heu­te, nach der Wen­de, ande­re The­men in den Vor­der­grund gekom­men, z.B. der Kampf gegen den Ter­ro­ris­mus. Dane­ben ver­schwin­det fak­tisch der Ein­satz für die Men­schen­rech­te. Er ist in vie­len Berei­chen nur noch ein Alibi-Tun.Andere Berei­che, die sich eigent­lich immer vor dem The­ma Men­schen­rech­te ver­steckt haben, tre­ten wie­der her­vor. Wäh­rend man frü­her bei jedem Ver­trag, zum Bei­spiel mit den so genann­ten AKP – Län­dern, dar­auf geach­tet hat, daß bestimm­te Men­sch­rechts­kri­te­ri­en ein­ge­hal­ten wer­den, ver­zich­tet man heu­te dar­auf oder man schweigt und geht über Men­schen­recht hin­weg. Das kann ins­be­son­de­re bei Ver­trä­gen mit star­ken Staa­ten wie Chi­na und Ruß­land beob­ach­tet wer­den, wo nicht mit der sel­ben Inrten­si­tät auf die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te gedrun­gen wird, wie frü­her bei den AKP-Ländern.

Bekommt die IGFM von ehe­ma­li­gen Dis­si­den­ten, von ehe­ma­li­gen poli­tisch Ver­folg­ten, vor allem aus der ehe­ma­li­gen „DDR“ Unter­stüt­zung und Spenden?

Ja, das ist eine ganz inter­es­san­te Fra­ge. Mit dem Spen­den, um mit dem Letz­ten anzu­fan­gen, hat man es noch nicht. Es gibt in den ehe­ma­li­gen sozia­li­sti­schen Staa­ten kei­ne so genann­te Spen­den­kul­tur. Man ver­läßt sich dar­auf, daß der Westen, der damals schon gehol­fen hat, auch heu­te noch hilft; daß zumin­dest das Geld aus die­sen Quel­len wei­ter­hin fließt. Es haben sich dort zwar Bür­ger­rechts­grup­pen gebil­det, aber Geld fin­den sie im eige­nen Land nicht. Das ist ein erster Punkt.
Die Bür­ger­rechts­grup­pen bei­spiels­wei­se in Ruß­land fin­den kein Geld von den eige­nen Bür­gern, ande­rer­seits will ein neu­es Ver­eins­ge­setz in Ruß­land die Annah­me von aus­län­di­schen Mit­teln unter­sa­gen. Das hat wahr­schein­lich zum Ziel, die Kri­ti­ker im eige­nen Land mund­tot zu machen und ande­rer­seits aus­län­di­sche „Mut­ter­ge­sell­schaf­ten“ z.B. IGFM, AI, Human rights Watch und ande­re sind sol­che, aus dem Land zu drän­gen. Die Bür­ger­rechts­grup­pen sind ohne Geld zwar von der Regie­rung unab­hän­gig, aber wenn sie von aus­län­di­schen Orga­ni­sa­tio­nen oder Mut­ter­or­ga­ni­sa­tio­nen abhän­gig blei­ben, dann wer­den sie leicht angreif­bar für den Vor­wurf, im Dien­ste ande­rer Mäch­te zu arbei­ten. Genau dar­um müs­sen die Ver­ei­ne es in Ost­eu­ro­pa schaf­fen, eige­ne Wege der Mit­tel­be­schaf­fung zu fin­den; es wür­de auch ihren Rück­halt in der Bevöl­ke­rung stär­ken. Die Sek­tio­nen der IGFM sind im Gegen­satz zu Unter­glie­de­run­gen von vie­len ande­ren Ver­ei­nen so orga­ni­siert, daß sie wie eige­ne Ver­ei­ne in ihren Län­dern auf­tre­ten, aber nicht wei­sungs­ge­bun­den werden.

Dann ist fest­zu­stel­len, daß das The­ma Men­schen­rech­te sehr an Anzie­hungs­kraft ver­lo­ren hat. Hat­ten wir vor der Wen­de noch viel­fach Demon­stra­ti­on gese­hen oder auch Hun­ger­streiks, oder Mahn­wa­chen oder sonst etwas, war dies zumin­dest ein­mal wöchent­lich in den Medi­en zu bemer­ken; heu­te aber fin­det man in den Medi­en kaum noch etwas über die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on Osteuropas.

Und wenn die Medi­en heu­te nicht mehr berich­ten, dann läßt die Spen­den­be­reit­schaft all­ge­mein nach.

Was die Bür­ger­recht­ler von damals angeht, so kön­nen wir eigent­lich froh sein, daß sie noch im Sin­ne der Men­schen­rech­te tätig sind und in ihrem Land ver­su­chen, das Mög­li­che zu tun. Jedoch fin­den wir kei­ne nen­nens­wer­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die­se Tätigkeit.

Ein Haupt­schwer­punkt Ihrer Arbeit ist das The­ma Chri­sten­ver­fol­gung. Wie müs­sen Sie die der­zei­ti­ge Situa­ti­on beschreiben?

Man könn­te eine Zone beschrei­ben. Die­se Zone erstreckt sich unge­fähr vom vier­zig­sten Grad nörd­li­cher bis etwa zum zehn­ten Grad süd­li­cher Brei­te. In die­ser Zone fin­den in einem so genann­ten isla­mi­schen Gür­tel Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen statt. Nahe­zu alle Staa­ten der isla­mi­schen Gemein­schaft lie­gen in die­sem Bereich, und dort, wo der Koran oder die Scha­ria das Fun­da­ment der Ver­fas­sun­gen bil­det, gibt es kei­ne Religionsfreiheit.

Es mag dort Reli­gi­ons­frei­heit für Mus­li­me geben, aber es gibt kei­ne Reli­gi­ons­frei­heit für Nicht­mus­li­me. Und Nicht­mus­li­me heißt Chri­sten, Juden auf der einen sowie alle übri­gen auf der ande­ren Seite.

Wäh­rend Chri­sten und Juden als Ange­hö­ri­ge der Bücher im Islam noch gewis­se Rech­te haben, oder auch durch den Islam geschützt wer­den, wenn im Gegen­zug bei­spiels­wei­se mehr Steu­ern gezahlt wer­den, so haben die ande­ren Nicht­mus­li­me noch weit gerin­ge­re Rechte.

Unter all die­sen muß man wie­der unter­schei­den zwi­schen denen, die vor dem Scha­ria­recht oder vor dem Straf­recht bei­spiels­wei­se mehr oder weni­ger Rech­te haben. Die Frau­en haben deut­lich weni­ger Rech­te als die Män­ner. Die Nicht­mus­li­me haben deut­lich weni­ger Rech­te als die Mus­li­me. Durch die­ses unglei­che Rechts­sy­stem kommt es zu Men­sch­rechts­ver­let­zun­gen. Ein Bür­ger der nicht die glei­chen Rech­te hat, hat somit eine Viel­zahl von ande­ren Rech­ten eben auch nicht, wel­che nicht unmit­tel­bar zur Reli­gi­ons­frei­heit gehören.

Dazu gehört die freie Mei­nungs­äu­ße­rung, das Ver­samm­lungs­recht. Neh­men wir bei­spiels­wei­se Sau­di-Ara­bi­en, wo kein christ­li­cher Got­tes­dienst statt­fin­den kann. Dort gibt es eine Reli­gi­ons­po­li­zei, die sol­che Ver­samm­lun­gen ver­hin­dert und Ver­haf­tun­gen vornimmt.

Oder betrach­ten wir noch Ver­fol­gung sub­ti­le­rer Art, wie es sie in der Tür­kei gibt. Kir­chen bekom­men kei­nen Rechts­sta­tus. Das heißt, daß noch nicht ein­mal ein Kon­to ein­ge­rich­tet wer­den kann.

Wir schät­zen, daß vie­le Mil­lio­nen Men­schen in den isla­mi­schen Staa­ten bedrängt leben. Bedrängt heißt, sie leben in einem isla­mi­schen Land mit einer isla­mi­schen Ver­fas­sung, und die­se Ver­fas­sung schreibt vor, wel­che Rech­te der Nicht­mus­lim hat. Die­se sind auf jeden Fall ein­ge­schränk­ter als die Rech­te der Mus­li­me und das nen­nen wir Bedrängung.
Neben ech­ter Ver­fol­gung, wie es sie bei­spiels­wei­se in Sau­di-Ara­bi­en gibt, fin­det fast über­all in den isla­mi­schen Staa­ten Ver­fol­gung von Chri­sten auf pri­va­te Initia­ti­ve hin statt, die ihrer­seits in den mei­sten Fäl­len wie­der­um in staat­li­che Ver­fol­gung mündet.
Zum Bei­spiel Paki­stan. Die Chri­sten in Paki­stan gehö­ren über­wie­gend der unte­ren Schicht an. Das heißt, es gibt dort sehr vie­le Analpha­be­ten. Die­se wis­sen bei­spiels­wei­se nicht, daß eine Tages­zei­tung oben im Text Koran­tex­te ent­hält und wenn sie dann die­se Zei­tung zer­knül­len und in den Papier­korb wer­fen, so könn­te ein Mus­lim kom­men und Anzei­ge wegen Blas­phe­mie erstat­ten; dies nicht nur theo­re­tisch, es ist tat­säch­lich so pas­siert. Es dau­ert dann meist meh­re­re Jah­re bis fest­ge­stellt wird, daß der Christ durch sein Analpha­be­ten­tum gar nicht wis­sen konn­te, was er tat, und frei­ge­las­sen wird.
In den Gefäng­nis­sen in Paki­stan befin­den sich der­zeit im Rah­men der Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung Tali­ba­nen und ande­re isla­mi­sti­sche Fun­da­men­ta­li­sten, die es als ihre Pflicht anse­hen, an denen wegen Blas­phe­mie ver­ur­teil­ten Chri­sten das Todes­ur­teil zu voll­strecken, wel­ches in einer ersten Instanz fast immer ver­hängt wird, und das obwohl noch Beru­fungs­ver­fah­ren anhän­gig sind. Aber es inter­es­siert nicht. Die Chri­sten wer­den ange­grif­fen wie im Fal­le des Chri­sten Ran­jha Masih, der im ver­gan­ge­nen Jahr frei­ge­kom­men ist, und einen Über­griff nur schwer ver­letzt überlebte.

Dann wer­den die Chri­sten iso­liert, d.h. sie kom­men in Ein­zel­haft. Und obwohl die­se Ein­zel­haft dem Schutz dient, ist sie nach fünf oder sechs oder acht Jah­ren wie bei Ran­jha Masih ein Fol­ter­mit­tel beson­de­rer Art und Wei­se. Ran­jha Masih ist krank, ist zer­stört, und in drit­ter Instanz hat er tat­säch­lich Recht bekom­men und wur­de freigesprochen.

Ist der Islam menschenrechtsfähig?

Das ist schwer zu sagen. Gene­rell muß man sagen, jeder Mus­lim ist men­schen­rechts­fä­hig. Ob der Islam als Reli­gi­on in der Lage ist, den Kata­log der Men­schen­rech­te zu akzep­tie­ren, das wage ich ange­sichts der aktu­el­len Vor­komm­nis­se zu bezweifeln.

Der Islam hat einen eige­nen Menschenrechtskatalog.

Ja, die­ser Men­sch­rechts­ka­ta­log nach der Kai­ro­er­klä­rung von 1981 sagt ganz ein­deu­tig bereits im Vor­spann, daß nur der­je­ni­ge vol­le Men­schen­rech­te haben kann, der im Besitz der all­ge­mei­nen Wahr­heit ist, und dass die­se Wahr­heit durch die Scha­ria vor­ge­ge­ben wer­de; das ist ein kla­res Bekennt­nis zum Islam.

In Ihrem Tätig­keits­be­richt vor der Mit­glie­der­ver­samm­lung sag­ten Sie, ich zitie­re, „Wenn die katho­li­schen Bischö­fe die Mau­er zwi­schen Isra­el und Palä­sti­na anpran­gern, die zwei­fels­frei wegen des Ter­rors errich­tet wur­de, dann kann schon ein Ver­gleich dazu füh­ren, daß sich das Ziel der Ankla­ge, näm­lich die Ein­schrän­kung der Men­schen­rech­te für die jen­seits der Mau­er, gegen die Anklä­ger wen­det und damit vom eigent­li­chen Pro­blem abge­lenkt wird.“ Könn­ten Sie das bit­te näher erläutern.

Vor zwei Jah­ren hat die IGFM eine Mis­si­on ins Hei­li­ge Land unter­nom­men. Dazu zäh­len wir Isra­el und ins­be­son­de­re Palä­sti­na. Wir sind dort an der Mau­er vor­bei­ge­gan­gen, die stel­len­wei­se bis zu acht Metern hoch ist. Men­schen, die dahin­ter leben, nimmt sie nicht nur das Licht weg oder ist nicht nur eine
Ein­schrän­kung des Rechts, von a nach b zu gehen, son­dern die­se Men­schen füh­len sich ein­ge­sperrt. Sie kön­nen nicht am nor­ma­len Leben teil­neh­men. Da liegt es nahe, einen Ver­gleich zu nen­nen, der in Deutsch­land mit gro­ßen Schwie­rig­kei­ten ver­bun­den ist. Ich tue das des­we­gen hier auch nicht.

Aber es ist nun ein­mal so, dass, wenn wir heu­te sagen, in bestimm­ten Berei­chen fin­de eine Ghet­toi­sie­rung statt, dann ist genau das dort durch die­se Mau­er pas­siert. Die Men­schen hin­ter der Mau­er leben in Unfrei­heit. Das muß man ganz klar sagen. Auch wenn die Israe­lis die Mau­er errich­tet haben, weil sie sich vor dem Ter­ror schüt­zen wol­len, so ist an vie­len Stel­len die Mau­er, so wie sie dort steht, ein­fach unan­ge­bracht, sie ist der Beginn einer schwe­ren Menschenrechtsverletzung.

Es ist lei­der tra­gisch, daß die katho­li­schen Bischö­fe einen Ver­gleich gewählt haben mit dem War­schau­er Ghet­to, wel­ches ein beson­de­res Sym­bol der Ein­sper­rung, der Iso­la­ti­on von Juden in Euro­pa war. Das hät­ten sie ver­mei­den kön­nen, indem sie schlicht ein­fach von einer Ghet­toi­sie­rung gespro­chen hät­ten, dann wäre das auch rich­tig ver­stan­den worden.

Der Ver­gleich ist ein bedau­er­li­cher Feh­ler gewe­sen. Ich per­sön­lich unter­stel­le den katho­li­schen Bischö­fen kei­ner­lei böse Absicht bei dem, was sie getan haben. Sie waren genau­so wie unse­re Grup­pe damals in Palä­sti­na erschüt­tert über die Rea­li­tät die­ser Mauer.

Wodurch unter­schei­det sich die IGFM von ande­ren Organisationen?

Uns unter­schei­det zunächst die Pra­xis unse­rer Arbeit. Nicht der Vor­stand ent­schei­det über den Weg der IGFM, son­dern die Mit­glie­der ent­schei­den darüber.

Amne­stie Inter­na­tio­nal dis­ku­tiert über ein „Men­schen­recht“ auf Abtrei­bung. Wird sich die IGFM die­ser Dis­kus­si­on anschlie­ßen und eben­falls von einem „Men­schen­recht“ auf Abtrei­bung sprechen?

Kla­re Ant­wort: Nein. Wir wer­den die­se Dis­kus­si­on nicht mit­füh­ren, wir wer­den sie auch nicht mit­tra­gen. Wir sind der Mei­nung, daß es ein Recht auf Abtrei­bung nicht geben kann.

Das erste Recht eines Men­schen ist das Recht, gebo­ren zu werden?

Das grund­sätz­li­che Recht eines Men­schen ist das Recht auf Leben. Wir haben bereits in den Pak­ten für bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te und in den Pro­to­kol­len danach Ein­schrän­kun­gen die­ses Lebens­rech­tes, Not­wehr bei­spiels­wei­se. Abtrei­bung im glei­chem Zuge wie Not­wehr zu nen­nen, hält die IGFM für abwegig.

Sie­he auch:
Scha­ria Isla­mi­sches Recht und Menschenrechte
IGFM

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