„Wir können sagen, daß wir viele Gründe für die Hoffnung haben, daß diese Babys erlöst werden“, sagte der Generalsekretär der Internationalen Theologischen Kommission der amerikanischen Nachrichtenagentur Catholic News Service. Endgültige Gewißheit gebe es aber nicht.
Die Kommission legte nach mehrjähriger Beratung das Dokument mit dem Titel Die Hoffnung auf Heil für ungetauft gestorbene Kinder vor. Seit 2004 diskutiert die Kommission dieses Thema. Auszüge wurden in der US-amerikanischen Zeitschrift Origins veröffentlicht. Der gesamte Text wird in der italienischen Zeitschrift Civiltà Cattolica erscheinen.
Papst Benedikt XVI., der 1985 als Chef der Glaubenskongregation betonte, der Limbus sei „niemals definierte Glaubenswahrheit“ gewesen, hat das Dokument im Januar approbiert.
Die Taufe bleibe zwar der ordentliche Heilsweg, heißt es im Beratungsdokument. Es sei aber das Bewußtsein dafür gewachsen, daß Gott die Rettung aller Menschen wolle. Ein als Vorhölle gedachter so genannter „Limbus“, in dem Kinder ohne Schmerz, aber auch ohne Gottesnähe existierten, spiegele eine „unangemessen restriktive Sicht von Rettung“ wider.
Mit der Problematik Limbus beschäftigten sich schon die Kirchenväter
Die Theologie unterscheidet zwischen der Höllenstrafe, Ausschluß von der beseligenden Gottesschau, die poena damni, und die poena sensus, die durch äußere Mittel verursacht und nach der Auferstehung des Leibes auch mit den Sinnen empfundene Strafe.
Während Augustinus und viele lateinische Kirchenväter der Meinung sind, daß die mit Erbsünde behafteten sterbenden Kinder auch die poena sensus erdulden müssen, wenn auch in einer sehr milden Form, lehren die griechischen Kirchenväter und die Mehrzahl der scholastischen und neueren Theologen, daß sie nur die poena damni erleiden müssen.
Der Strafort für ungetaufte unschuldige Kinder soll ein Aufenthaltsort oder Zustand sein, der außerhalb des Himmels ist, Limbus Pueroum - Vorhölle der Kinder. Pius VI. verteidigte diese Lehre.
Neu und originell sind die Gedanken der Kommission nicht
Der einzige Weg, der sich tatsächlich aus der Offenbarung beweisen läßt, auf außersakramentaler Weise die Wiedergeburt zu erlangen ist die Bluttaufe – Opfer des bethlehemitischen Kindermordes.
Mit Blick auf den Heilswillen Gottes (1 Tim 2, 4) nehmen schon seit einigen Jahrzehnten Theologen andere Ersatzmittel ohne sakramentale Taufe für die sterbenden Kinder an, wie Gebet und Verlangen der Eltern oder der Kirche (stellvertretende Begierdetaufe) oder Erlangen des Vernuftgebrauches im Augenblick des Todes, so daß sich das sterbende Kind für oder gegen Gott entscheiden könne (Begierdetaufe), oder Leiden und Tod des Kindes als Quasi-Sakrament (Leidenstaufe). Diese und weitere Ersatzmittel der sakramentalen Taufe sind wohl möglich, doch kann ihre Tatsächlichkeit aus der Offenbarung nicht bewiesen werden.
(JF)