Wegen aktiver Sterbehilfe ist gegen zwei Krankenhaus-Mitarbeiterinnen ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden.


Meh­rer Medi­en mel­den, daß in Frank­reich der Pro­zeß gegen zwei Kran­ken­schwe­stern begon­nen hat, die eine Pati­en­tin, ver­mut­lich auf deren Wunsch, getö­tet haben.  Die Pati­en­tin litt an Bauch­spei­chel­drü­sen­krebs in der End­pha­se und hat bereits im Koma gele­gen. Laut den Ange­hö­ri­gen der Frau, die den Pro­zeß ableh­nen, wäre der Wunsch nach Ster­ben geäu­ßert wur­den. Sie wur­den von der Tötungs­tat informiert.

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In der ver­gan­ge­nen Woche haben sich ca. 2000 Ärz­te und Kran­ken­pfle­ger bekannt, Tötung auf Ver­lan­gen durch­ge­führt zu haben.

Jens Falk

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