Kirchliche Eheanullierungen sind sehr gefragt


Olaf ist ver­un­si­chert. Er steht kurz vor einem Bera­tungsgespräch im Offi­zi­a­lat (kirch­li­ches Gericht), wegen einer mög­li­chen Annul­lie­rung (Nichtig­keitserklärung) sei­ner geschie­de­nen Ehe. Nur ein­ein­vier­tel Jahr war er ver­hei­ra­tet, als die Bezie­hung in die Brü­che ging. „Ich möch­te mich dar­auf vor­be­rei­ten. Hat jemand Erfah­rungen hier­zu“, schreibt er in einem Inter­net­fo­rum. Mode­ra­tor Andre­as macht ihm Mut: „In der Regel sind die sehr zuvor­kom­mend und, wenn bei­de Ehe­leu­te die Annul­lie­rung be­gehren, auch rela­tiv pro­blem­los.“ Forums-Mit­glied Pet­ter­si­lia wider­spricht: „Bei mei­nem Bru­der soll die Ehe auch annul­liert wer­den. Also, pro­blem­los würd ich das nicht nen­nen… Wie’s aus­sieht, geht die erste Instanz ohne Pro­ble­me durch, ob­wohl sei­ne Ex alles dran­setzt, damit das nicht klappt.“ Aber Wolf­gang Becker, der in dem­sel­ben Forum mit­dis­ku­tiert, ermun­tert Olaf: „Ehe annul­lie­ren las­sen, ist wohl das was Du ver­suchst. Das geht nicht nur bei „Königs“ (wie zuletzt Caro­li­ne von Mona­co) son­dern bei allen. Es müs­sen dazu aber bestimm­te Punk­te erfüllt sein, hier gilt Kir­chen- und nicht welt­li­ches Gesetz.“

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Mal eben gelas­sen sei­ne Ehe anul­lie­ren lassen
Foto: Pixelquelle
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Der Würz­bur­ger Diö­ze­san­rich­ter Klaus Schmalzl erklärt im Gespräch wel­che Punk­te da zum Bei­spiel eine Rol­le spie­len: „Die Kir­che kann eine Ehe annul­lie­ren und damit fest­stel­len, daß zur Zeit der Hei­rat kei­ne gül­ti­ge Ehe geschlos­sen wur­de, weil das katho­li­sche Ver­ständ­nis bestimm­te Min­dest­an­for­de­run­gen im Hin­blick auf den Ehe­wil­len und auf die Ehe­fä­hig­keit vor­sieht.“ Mit Schuld­vor­wür­fen an eine Gegensei­te hat also das kirch­li­che Ver­fah­ren nichts zu tun. Nach kirch­li­chem Ver­ständ­nis gleicht die Ehe einem Ver­trag, der in bestimm­ten Fäl­len ungül­tig sein kann, wie bei pri­va­ten Rechts­ge­schäf­ten. Geht der Mann fremd, ändert das an und für sich nichts an der Gül­tig­keit der Ehe. Sieht er jedoch nicht ein, mit einer lang­jäh­ri­gen heim­li­chen Gelieb­ten zu bre­chen, obwohl er „die Ande­re“ hei­ra­tet, schließt er damit die Treue grund­sätz­lich aus. Ist dies beweis­bar, kann im Schei­dungs­fall der „Aus­schluß der Treue“ als Ehenich­tigkeitsgrund vor­ge­bracht wer­den. Eben­so leicht kann eine Ehe annul­liert wer­den, wenn min­de­stens einer von bei­den nie Kin­der haben möch­te, des­we­gen kon­se­quent ver­hü­tet und auch noch im Freun­des­kreis laut­stark ver­kün­det, „ner­vi­ge Gören“ wol­le er nicht in die Welt set­zen. Das nen­nen die Kir­chen­recht­ler dann „Aus­schluß der Nachkommenschaft“.

Auch der ange­kün­dig­te Vor­satz, den Part­ner etwa im Fal­le von Krank­heit, Armut oder vor über­ge­hen­der Untreue zu ver­las­sen, kann als „Aus­schluß der Unauf­lös­lich­keit“ die Fest­stel­lung, die Ehe sei ungül­tig, begrün­den. „Eben­so schließt auch der­je­ni­ge kei­nen gülti­gen kirch­li­chen Ehe­ver­trag, der zur Zeit der Hei­rat psy­chisch-see­lisch so sehr bela­stet ist, daß er letzt­lich un­fähig ist, eine part­ner­schaft­li­che Ehe im Sin­ne einer umfas­sen­den Lebens ­und Lie­bes­ge­mein­schaft zu begrün­den“, ergänzt Klaus Schmalzl, der tief­grei­fen­de Alko­hol­pro­ble­me und schwe­re Depres­sio­nen als Bei­spie­le nennt.

Die Bewei­se, Par­tei- oder Zeugen­aussagen sind aber nicht immer so ein­deu­tig wie ein psy­cho­lo­gi­sches Gut­ach­ten. Dar­an kann ein Verfah­ren auch schei­tern oder zumin­dest lang­wie­rig wer­den, denn die Offi­zi­a­l­a­te stel­len hohe Anfor­de­run­gen: „Jedes Annul­lie­rungs­ver­fah­ren ist ein Beweis­ver­fah­ren. Das bedeu­tet, daß solan­ge an der Gül­tig­keit der Ehe fest­zu­hal­ten ist, bis das Gegen­teil zwei­fels­frei bewie­sen ist“, be­tont Schmalzl.

Mög­li­cher­wei­se erschwert die Ex­-Ehe­frau des Bru­ders von Pet­ter­si­lia, der im Inter­net­fo­rum über deren Ver­hal­ten im Ver­fah­ren klagt, dies durch zöger­li­che oder unge­naue Anga­ben vor dem Kir­chen­ge­richt. Eigent­lich müß­te es aber auch in ihrem Inter­esse sein, wie­der in Weiß hei­ra­ten zu kön­nen, so denn die Ehe tat­säch­lich ungül­tig war. Klaus Schmalzl, der die Hälf­te sei­ner Arbeits­zeit auch noch die Ehe‑, Fami­li­en- und Lebens­be­ra­tungs­stel­le im frän­ki­schen Tau­ber­bi­schofs­heim lei­tet, nennt Grün­de, war­um sich man­che Part­ner gegen das Ver­fah­ren sper­ren. „Die Par­tei­en müs­sen klar wis­sen, daß es im Annul­lie­rungs­ver­fah­ren we­der um die Klä­rung der Schuldfra­ge, noch um das Aus­lö­schen der ge­meinsamen Lebens­ge­schich­te geht.“ See­li­sche Wun­den müß­ten zunächst ein­mal ver­nar­ben und vor allem dür­fe die kla­gen­de Par­tei den Ex-Mann oder die Ex-Frau mit dem Pro­zeß nicht über­fah­ren: „Wir emp­feh­len allen Antrag­stellern, vor Ein­rei­chung des Antrags den geschie­denen Part­ner vor­ab dar­über zu informieren.“

Und auch mit dem häufi­gen Vor­ur­teil, es han­de­le sich bei der Annul­lie­rung um das Pri­vi­leg mone­gassischer Prinzessin­nen, räumt Schmalzl auf: „In der Pra­xis der kirch­lichen Gerich­te aber stel­len Men­schen quer durch alle Bil­dungs­schich­ten den Antrag.“ Auch die Kosten sei­en „überschau­bar“: „In der Regel über­steigen die­se nicht die Gesamt­sum­me von 250 Euro.“ Etwa­ige Gutach­ten müs­sen jedoch extra bezahlt wer­den: Bei Pet­ter­si­li­as Bru­der kamen des­we­gen 450 Euro hinzu.

Diö­ze­san­rich­ter Klaus Schmalzl über den Ablauf des Ver­fah­rens: „Wenn sich jemand nach einem aus­führ­li­chen und unver­bind­li­chen Informationsge­spräch beim Bischöf­li­chen Offi­zi­a­lat ent­schei­det, die Annul­lie­rung sei­ner geschie­de­nen Ehe zu bean­tra­gen, reicht er beim kirch­li­chen Gericht hier­zu eine Kla­ge­schrift ein un­ter Anga­be des mög­li­chen Ehe­nich­tig­keits­grun­des und der Zeu­gen. Nach der Pha­se der Beweis­erhe­bung mit der eid­li­chen Befra­gung der Par­tei­en und der Zeu­gen fer­tigt der Ehe­band­ver­tei­di­ger sei­ne Stel­lung­nah­me an und drei kirch­li­che Rich­ter ent­schei­den in Mehr­heits­ent­schei­dung, ob die Ehe annul­liert wer­den kann oder nicht. Wenn dann die zwei­te Instanz ein posi­ti­ves Urteil der ersten Instanz bestä­tigt, steht bei­den Par­tei­en eine neue kirch­li­che Ehe­schlie­ßung offen.“

Sie­he auch:
Eine aus­ge­zeich­ne­te Über­sicht über den Pro­zeß und die Ehe­nich­tig­keits­grün­de hat die Diö­ze­se Bozen-Bri­xen ins Inter­net gestellt.

Den Bei­trag haben wir freund­li­cher­wei­se aus dem PUR-Maga­zin, Heft 3 über­nom­men, das heu­te erschien.

Wei­te­re Schwer­punkt­the­men des Heftes:

  • Sind Haus­frau­en die neu­en „Raben­müt­ter“
  • Inter­view mit Mini­ster Stef­fen Flath über Krippenideologie

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