Vatikan/​Italien: Lateranverträge, Feier mit fadem Beigeschmack


Vor 75 Jah­ren unter­zeich­ne­ten der „Duce“ Beni­to Mus­so­li­ni und Kar­di­nals-Staats­se­kre­tär Pie­tro Gaspar­ri in Rom die Late­ran­ver­trä­ge. Der Katho­li­zis­mus wur­de zur Staats­re­li­gi­on und der Kir­chen­staat wur­de für die durch die ita­lie­ni­sche Eini­gung 1870 erlit­te­nen Gebiets­ver­lu­ste ent­schä­digt. Der Vati­kan erhielt die vol­le Sou­ve­rä­ni­tät. Mit einer Flä­che von nur rund 44 Hekt­ar im Her­zen Roms ist er bis heu­te der klein­ste Staat der Welt. Heu­te wur­de dies gefei­ert. Der Fest­akt fand in der ita­lie­ni­schen Bot­schaft beim Hei­li­gen Stuhl statt – die­ses Jahr in einer ange­spann­ten poli­ti­schen Situa­ti­on. Der Part­ner­schafts­ge­set­zes­ent­wurf „DICO“ der Regie­rung Pro­di trübt der­zeit die Bezie­hung zur Kir­che und ins­be­son­de­re zur ita­lie­ni­schen Bischofskonferenz.

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Der ehe­ma­li­ge Prä­si­dent des Ver­fas­sungs­ge­richts und eme­ri­tier­te Pro­fes­sor für Kir­chen­recht, Cesa­re Mira­bel­li, erläu­tert, wel­che Bedeu­tung das Kon­kor­dat bei Kon­flik­ten zwi­schen kirch­li­chen Wür­den­trä­gern und Poli­ti­kern hat.

„Das Kon­kor­dat ermög­licht es, Kon­flik­te zwi­schen dem Staat und der Kir­che von vorn­her­ein zu umge­hen. In der Ver­gan­gen­heit gab es aber immer wie­der Span­nun­gen. Die­se Kon­flik­te haben dann gezeigt, daß die Late­ran­ver­trä­ge wich­tig sind. In den Ver­trä­gen steht auch, dass es Kon­flik­te geben kann, wie bei­spiels­wei­se in ethi­schen Fra­gen. Denn dort muss sich die Kir­che in staat­li­chen Ange­le­gen­hei­ten einmischen.“

Nun haben ita­lie­ni­sche Poli­ti­ker die Bischö­fe bei der Dis­kus­si­on zu „DICO“ scharf kri­ti­siert und die Äuße­run­gen der kirch­li­chen Ober­häup­ter als „uner­laub­te Ein­mi­schung“ bezeich­net. In die­sem Fall hebt Pro­fes­sor Mira­bel­li neben den Late­ran­ver­trä­gen auch die ita­lie­ni­sche Ver­fas­sung her­vor, in der eben­falls wich­ti­ge Ele­men­te für die Bezie­hung zwi­schen Staat und Kir­che gere­gelt sind:
„Die ita­lie­ni­sche Ver­fas­sung garan­tiert der katho­li­schen Kir­che Frei­heit. Das Kon­kor­dat hin­ge­gen betont die gegen­sei­ti­ge Aner­ken­nung. Das bedeu­tet, daß eine Mei­nungs­äu­ße­rung von kirch­li­chen Wür­den­trä­gern, die sich an das Gewis­sen ihrer Gläu­bi­gen rich­tet, immer mög­lich ist. Denn die freie Mei­nungs­äu­ße­rung gilt auch für kirch­li­che Mitarbeiter.“

Text: Radio Vatikan

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