(JF) Im Bistum Paderborn können seit dem 1. Januar diesen Jahres Laien Beerdigungen vornehmen. Grundlage ist die „Ordnung für die Beauftragung von Laien für den Begräbnisdienst“.
Die Reglung sei für Gemeinden, in denen Bedarf besteht. Die Gemeinden müssen sich an das Erzbistum Paderborn wenden, wo dann die Sache geprüft wird. Die Entscheidung hängt von der Anzahl der Priester vor Ort und der Zahl der Beerdigungen ab. Die Beauftragung für den Beerdigungsdienst erfolgt dann durch den Erzbischof. Der Beauftragte für den Beerdigungsdienst soll gut auf Bistumsebene vorbereitet werden und Gesprächspartner für Trauernde sein.
Gedacht ist die Reglung nur für kleine Beerdigungen. Für größere Beerdigungen mit Seelenamt werden weiterhin Priester eingesetzt.
In einigen Diözesen ist der Einsatz von Beauftragten für den Begräbnisdienst bereits schon eine gängige Praxis.