Im Bistum Paderborn können Beerdigungen auch von Laien durchgeführt werden


(JF) Im Bis­tum Pader­born kön­nen seit dem 1. Janu­ar die­sen Jah­res Lai­en Beer­di­gun­gen vor­neh­men. Grund­la­ge ist die „Ord­nung für die Beauf­tra­gung von Lai­en für den Begräbnisdienst“.

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Die Reg­lung sei für Gemein­den, in denen Bedarf besteht. Die Gemein­den müs­sen sich an das Erz­bis­tum Pader­born wen­den, wo dann die Sache geprüft wird. Die Ent­schei­dung hängt von der Anzahl der Prie­ster vor Ort und der Zahl der Beer­di­gun­gen ab. Die Beauf­tra­gung für den Beer­di­gungs­dienst erfolgt dann durch den Erz­bi­schof. Der Beauf­trag­te für den Beer­di­gungs­dienst soll gut auf Bis­tums­ebe­ne vor­be­rei­tet wer­den und Gesprächs­part­ner für Trau­ern­de sein.

Gedacht ist die Reg­lung nur für klei­ne Beer­di­gun­gen. Für grö­ße­re Beer­di­gun­gen mit See­len­amt wer­den wei­ter­hin Prie­ster eingesetzt.

In eini­gen Diö­ze­sen ist der Ein­satz von Beauf­trag­ten für den Begräb­nis­dienst bereits schon eine gän­gi­ge Praxis.

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