Münchener Arzt zieht Berufung gegen Urteil zur „Gehsteigberatung“ zurück


(JF) Nach einem Urteil des Land­ge­richts Mün­chen (Az. 28 O 5186/​06) dür­fen Lebens­schüt­zer vor Pra­xen und Kli­ni­ken, in denen Abtrei­bun­gen vor­ge­nom­men wer­den, Men­schen direkt bera­ten. In dem Pro­zeß der im August 2005 geführt wur­de, ver­lor ein Arzt aus Mün­chen gegen einen Lebens­schutz­ver­ein. Bera­ter des Ver­eins hat­ten vor sei­nem Pra­xis­ge­bäu­de mit 6 cm gro­ßen Embryo­mo­del­len aus Kunst­stoff (ent­spricht in etwa der zehn­ten Schwan­ger­schafts­wo­che) Gesprä­che mit abtrei­bungs­wil­li­gen Frau­en und zum Teil auch mit deren Part­nern und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen geführt. Der Arzt hat über­ra­schend die Beru­fung gegen das Urteil zurück­ge­zo­gen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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Frau Clau­dia Kamin­ski, die Bun­des­vor­sit­zen­de der Akti­on Lebens­recht für Alle (ALfA), die selbst Ärz­tin ist, sag­te: »Wir hof­fen nun, dass die­ses Urteil auch eine Prä­ju­di­z­wir­kung ent­fal­ten wird. Auf jeden Fall stärkt es den Bera­te­rin­nen der ALfA, die sich die­ser anspruchs­vol­len Auf­ga­be mit gro­ßem ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment wid­men, den Rücken. Da auf die­se Wei­se nach­weis­lich mehr als 300 Kin­der in den ver­gan­ge­nen Jah­ren geret­tet und den Eltern ein Leben mit dem Kind statt mit dem Post Abor­ti­on Syn­drom ermög­licht wer­den konn­te, wird die ALfA nun prü­fen, inwie­weit auch wir die­se in Deutsch­land noch wenig ver­brei­te­te Form der Bera­tung wei­ter inten­si­vie­ren können.«

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