Resolution des Europäisches Parlament: erster Schritt zur Kriminalisierung der Lebensrechtsbewegung.
Christenverfolgung

Kriminalisierung der Lebensrechtsbewegung

Von Giu­sep­pe Nar­di (Straß­burg) Ver­gan­ge­ne Woche ver­ab­schie­de­te das Euro­päi­sche Par­la­ment eine Reso­lu­ti­on, in der „nach­drück­lich bekräf­tigt“ wird, „dass die Ver­wei­ge­rung sexu­el­ler und repro­duk­ti­ver Gesund­heit und damit ver­bun­de­ner Rech­te und Dienst­lei­stun­gen, ein­schließ­lich des siche­ren und lega­len Schwan­ger­schafts­ab­bruchs, eine Form von Gewalt gegen Frau­en und Mäd­chen dar­stellt; betont erneut, dass nur Frau­en und Mäd­chen selbst über ihren Kör­per