Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche auf


(Karls­ru­he)  Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hält Pro­te­ste vor Frau­en­arzt­pra­xen prin­zi­pi­ell für erlaubt. Die Erste Kam­mer des Ersten Senats hob eine gegen­tei­li­ge Ent­schei­dun­gen auf und ver­wies den Fall zurück an das Land­ge­richt Mün­chen. Der Beschwer­de­füh­rer macht in der Nähe von Arzt­pra­xen durch Pla­ka­te und Flug­blät­ter auf sei­ne ableh­nen­de Hal­tung zur Abtrei­bungs­fra­ge auf­merk­sam und spricht auf der Stra­ße Frau­en an, die er für Pati­en­tin­nen hält. Das Land­ge­richt Mün­chen I ver­ur­teil­te ihn zur Unter­las­sung. Er dür­fe nicht öffent­lich dar­auf hin­wei­sen, daß der Arzt Abtrei­bun­gen vor­neh­me, und er kön­ne Frau­en nur einen Kilo­me­ter von der Pra­xis ent­fernt anspre­chen. Der Mann grei­fe in das Per­sön­lich­keits­recht des Arz­tes ein. Das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen wies die Beru­fung gegen die­ses Urteil zurück.

Anzei­ge

Karls­ru­he wer­te­te die unter­sag­ten Äuße­run­gen dage­gen als wah­re Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen, die den Arzt nicht in sei­ner Pri­vat­sphä­re trä­fen. Das The­ma Schwan­ger­schafts­ab­brü­che sei „ein Gegen­stand von wesent­li­chem öffent­li­chem Inter­es­se“. Wich­tig sei aller­dings, daß sich Pati­en­tin­nen durch die Aktio­nen einem Spieß­ru­ten­lauf aus­ge­setzt sehen könn­ten. Es sei nicht aus­ge­schlos­sen, dar­aus ein ver­fas­sungs­recht­lich trag­fä­hi­ges Ver­bot von Pro­test­for­men zu stüt­zen. Dies dür­fe aber nicht so umfas­send sein, wie es das Land­ge­richt fest­ge­legt habe (1 BvR 1745/​06).

(JB)

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!