„Zwölf Minuten hat es gedauert, bis er die Augen geschlossen hat“ – Der lange Tod des kleinen Charlie Gard


Der kleine Charlie mit Plüschbär und Taufkerze.
Der kleine Charlie mit Plüschbär und Taufkerze.

(Lon­don) „Zwölf Minu­ten“ dau­er­te der qual­vol­le Erstickungs­tod des klei­nen Char­lie Gard. Sei­ne Mut­ter, Con­nie Yates, erzähl­te dem Dai­ly Mail die letz­ten Augen­blicke im Leben ihres Sohnes.

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Char­lie Gard litt an einer sel­te­nen Erb­er­kran­kung, die als unheil­bar gilt. Nach der Ent­rech­tung der Eltern ent­schied ein Rich­ter, daß die behan­deln­den Ärz­te das Kind eutha­na­sie­ren durf­ten. Am 30. Juli wur­de die Sau­er­stoff­zu­fuhr abge­stellt. Char­lie ließ man ersticken. Die wehr­lo­sen, ent­rech­te­ten Eltern muß­ten taten­los zusehen.

“Char­lie hat die Augen geöff­net und uns ein letz­tes Mal ange­schaut. Dann hat er die Augen geschlos­sen. Sie haben uns gesagt, daß er in fünf oder sechs Minu­ten ster­ben wer­de, nach­dem sie die Maschi­ne abge­stellt haben. Aber sein Herz hat erst nach 12 Minu­ten auf­ge­hört zu schlagen.“

Nach­dem ein Rich­ter den Tod ihres Soh­nes dekre­tiert hat­te, woll­ten die Eltern ihren Char­lie zumin­dest zum Ster­ben nach Hau­se neh­men. Selbst das war ihnen ver­wehrt wor­den. Erst nach sei­nem Tod in einem Hos­piz, des­sen Namen auf rich­ter­li­che Anwei­sung bis zu voll­ende­ter Tat geheim­ge­hal­ten wer­den muß­te, konn­ten die Eltern ihren Sohn nach Hau­se nehmen.

„End­lich zu Hau­se war es ein­fach ‚schön‘, sich hin­zu­set­zen und ihn zu sehen, wie er dalag, wie ein ganz nor­ma­les Kind, nicht mehr von Maschi­nen umge­ben, nicht mehr im Kran­ken­haus, nichts mehr, das sein wun­der­schö­nes Gesicht­chen ver­deckt hat. Es war so bewe­gend, unse­ren Char­lie zu sehen, end­lich zu Hau­se in sei­ner Wie­ge, dort wo er hingehört.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL (Screen­shot)

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4 Kommentare

  1. Char­lie öff­net die Augen, schaut sei­ne Eltern ein letz­tes Mal an und schließt sie wieder.
    Was ist allein in die­ser klei­nen Bege­ben­heit an Gefüh­len ver­bor­gen, sei­tens des Kin­des und sei­tens sei­ner Eltern.
    Die­sen Augen­blick, schmerz­lich und doch kost­bar, wer­den die Mut­ter und der Vater wohl nie­mals mehr vergessen.
    Dass Ärz­te und Gericht zuvor ver­bre­che­risch gehan­delt haben ‑zumin­dest was den mensch­li­chen Aspekt betrifft, steht ausser Frage.
    Auch wenn es nie zu einer Ankla­ge kommt: Es könn­te ein­mal die Zeit kom­men, wo sie sich selbst ankla­gen und ihres kalt­schnäu­zi­gen, mit­leid­lo­sen Ver­hal­tens wegen nie mehr inne­re Ruhe finden.

  2. Char­lies Mör­der wer­den frü­her oder spä­ter vor Got­tes Gericht zu erschei­nen haben.

  3. Furchtbar.…es ist so furcht­bar. Ich kann das kaum in Wor­te fas­sen. Ich bin ein noch rela­tiv jun­ger Vater , wenn auch mit 3 Kin­dern, aber das…das ist tra­gisch. Behin­de­run­gen wer­den in unse­rer Gesell­schaft ein­fach „weg gemacht“. Erin­nert mich an die NS Zeit. Will­kom­men in unse­rer heu­ti­gen Gesellschaft…dein Reich komme…

  4. 1. Bei der Erkran­kung des klei­nen Char­lie han­del­te es sich soweit zu lesen war, um eine Erb­krank­heit (mito­chon­dria­les DNA-Deple­ti­ons­syn­drom). Es han­delt sich dabei um einen Sam­mel­be­griff für ver­schie­de­ne gene­ti­sche Ver­än­de­run­gen, die alle eine etwas unter­schied­li­che Pro­gno­se haben. Die Pro­gno­se ist aber immer recht schlecht. Auch bei Char­lie lag offen­sicht­lich eine ungün­sti­ge Situa­ti­on vor, denn sonst wäre nicht schon im 1. Lebens­jahr eine maschi­nel­le Beatmung erfor­der­lich gewor­den. Eine erfolg­rei­che The­ra­pie der­ar­ti­ger Erkran­kun­gen ist nicht bekannt (gen­tech­ni­sche Ansät­ze wären denkbar).
    2. Die Ent­schei­dung über medi­zi­ni­sche Maß­nah­men am Kind muss bei den Eltern lie­gen. Sicher­lich gibt hier jedoch Gren­zen: z.B. wäre der Wunsch nach Geschlecht­um­wand­lung des Kin­des durch „Homo-Eltern“ zwei­fel­los zu ver­wer­fen. Aber auch aus falsch ver­stan­de­ner Lie­be zum eige­nen Kind sind elter­li­che Fehl­ent­schei­dun­gen denk­bar, z.B. wenn Eltern das Kind töten („eutha­na­sie­ren“) las­sen wol­len, um ihm „Lei­den zu ersparen“.
    3. Im vor­lie­gen­den Fall wünsch­ten die Eltern die Fort­füh­rung lebens­ver­län­gern­der Maß­nah­men. Ich den­ke, wenn sie die Krank­heit mit­samt der schlech­ten Pro­gno­se ange­nom­men hät­ten (der Herr hat gege­ben, der Herr hat genom­men), wären es auch kei­ne schlech­ten Eltern gewesen.
    Was ich sagen will:
    Ster­be­hil­fe ist in jedem Fall abzu­leh­nen. Der vor­lie­gen­de Fall ist aber nicht so ein­deu­tig. Man muss auf­pas­sen, dass man sich hier nicht zu sehr ver­beißt und nach­her geschwächt aus der Debat­te her­aus­kommt – wor­auf die Ster­be­hel­fer und Abtrei­ber aller Län­der mur warten.

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